145/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Recht auf ein Girokonto

 

In der gegenwärtigen Finanzkrise fordert nicht nur das Europäische Netzwerk gegen Überschuldung das Recht auf ein Girokonto. Die Banken sind aufgefordert, KonsumentInnen den Zugang zu Basisprodukten zu garantieren.

 

Es ist nicht akzeptabel, dass Banken vielen Menschen den Zugang zu einem einfachen Bankkonto aufgrund niedrigen Einkommens, fehlender Papiere oder Verschuldung verwehren.

 

Ein Konto bzw. eine Bankverbindung ist Voraussetzung für die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben. Ein fehlendes Konto führt zu Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche oder der Anmietung einer Wohnung sowie zu stark erhöhten Kosten bei der Bezahlung von Mieten, Energiekosten und anderen Rechnungen.

 

Im Gegensatz zu den leichtfertigen Kreditvergaben stellt ein Girokonto auf Habenbasis für die Banken kein Risikogeschäft dar. Es liegt vielmehr der Verdacht nahe, dass hier für die Banken kein Geschäft zu machen ist und sie daher kein Interesse daran haben. Einzige Ausnahme ist die „Zweite Bank“, die mit den Mitteln der „Ersten Österreichischen Spar-Casse Privatstiftung“ gegründet wurde. Dort bekommt man auch dann noch ein Konto, wenn man bei einem „normalen“ Bankinstitut keines mehr erhält.

Voraussetzung für ein Girokonto auf Habenbasis ist allerdings, dass es für diejenigen, die es in Anspruch nehmen wollen, auch leistbar ist. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass sich die Kontogebühren für ein Konto auf Habenbasis nicht von den sonst üblichen Kontoführungsgebühren unterscheiden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Finanzminister wird aufgefordert, sich umgehend dafür einzusetzen, dass dem Nationalrat ein Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt wird, der das Recht auf ein leistbares Girokonto auf Habenbasis für jede/n vorsieht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.