1455/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ablinger, Mag. Fuhrmann, Mag. Unterreiner, Dr. Zinggl

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Büchereiförderung Neu“ und Masterplan für Öffentliche Büchereien

 

Die 1.444 Öffentlichen Büchereien sind Zentren für Bildung, Kultur, Information sowie soziale Integration und leisten als Orte des freien Zugangs zu Wissen und Information einen wesentlichen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung mit Literatur, Information und Neuen Medien. Nach den Schulen sind die Öffentlichen Büchereien die größte Leseförderungseinrichtung im Land und daher von eminenter Wichtigkeit für die kulturelle Bildung der gesamten Öffentlichkeit. Büchereien sind Zentren der Leseanimation und Literaturförderung, Treffpunkte, Orte der Kommunikation und Veranstaltungsorte. Sie sind Garant für Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und Kultur wie auch den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.

 

Lesen dient nicht nur der Bildung, Information und Unterhaltung, sondern ist auch die Grundvoraussetzung, um sich in der beruflichen, wirtschaftlichen und insbesondere der politischen, letztlich aber auch in der heutigen digitalen Welt zurechtzufinden und die Angebote der Informationsgesellschaft nutzen zu können. Auch zur Persönlichkeitsbildung und zur Aneignung von Lesekompetenz und Freude am Lesen tragen Büchereien wesentlich bei. Sie sind damit nicht nur ein unverzichtbarer Teil der Wissensgesellschaft, sondern auch Teil eines demokratischen Zugangs zu Information und müssen als Teil des öffentlichen Bildungssystems und Kulturangebotes begriffen werden.


 

Mit der „Büchereiförderung Neu“ wurde von Seiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Jahr 2010 die Förderung an Öffentliche Büchereien grundlegend reformiert. Ziel der „Büchereiförderung Neu“ ist eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der österreichischen Öffentlichen Büchereien und die Unterstützung zur Weiterentwicklung in Richtung „Zielstandards“. Dabei sind die Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen, die Erhöhung der Zugänglichkeit und die Qualitätssteigerung des Medienangebots vorrangig. Gefördert werden sowohl Struktur verbessernde Maßnahmen als auch Projekte. Zur Erreichung dieser Ziele wurde als erster Schritt das Fördervolumen auf EUR 500.000,- jährlich angehoben. Im Jahr 2011 werden bereits zum zweiten Mal die Förderungen nach den neuen Förderrichtlinien vergeben. In der Folge soll nun ein Masterplan zur mittel- und langfristigen Entwicklung der Öffentlichen Büchereien erstellt werden, der die bundesweite flächendeckende Versorgung mit Literatur und Information für alle Österreicher und Österreicherinnen zum Ziel hat. Der Masterplan soll jedenfalls die Strukturen des Öffentlichen Büchereiwesens analysieren, die Aufgaben von Öffentlichen Büchereien definieren und Strategien und Empfehlungen für die Büchereientwicklung formulieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht

- die Öffentlichen Büchereien als integralen Bestandteil des Bildungssystems und Kulturangebotes sowie als größte außerschulische Bildungs- und Leseförderungseinrichtung bei den Maßnahmen zur Leseförderung zu berücksichtigen, und

- aufbauend auf der 2010 eingeführten „Büchereiförderung NEU“ in Kooperation mit dem Büchereiverband Österreichs, dem Österreichischen Bibliothekswerk, dem Büchereiservice des ÖGB und unter Berücksichtigung von Ländern, Städten und Gemeinden einen Masterplan zur flächendeckenden bundesweiten Entwicklung der Öffentlichen Büchereien unter Einbeziehung digitaler Bibliotheksangebote (E-books etc.) zu erstellen - der Masterplan soll die Strukturen des Öffentlichen Büchereiwesens analysieren, die Aufgaben von Öffentlichen Büchereien definieren sowie Strategien und Empfehlungen für die Büchereientwicklung formulieren.

Weiters wird die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ersucht, dem Kulturausschuss des Nationalrats im Frühjahr 2012 über die Entwicklung der „Büchereiförderung Neu“ seit 2010 und den Stand der Arbeiten am Masterplan zu berichten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.