1469/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend EURATOM Volksbegehren

 

 

Über den EURATOM-Vertrag wird seit 50 Jahren die Atomindustrie mit Milliardenkrediten gefördert. Der erklärte Plan hinter EURATOM ist der Aufbau einer mächtigen Atomindustrie in Europa. Jeder Neu- und Ausbau von Atomanlagen rund um Österreich erhält dadurch seine Berechtigung aus Brüssel.

 

Absurd: Österreich ist trotz seinem NEIN zu Atomenergie förderndes Mitglied bei EURATOM. Mehr als 30 Jahre nach dem NEIN der ÖsterreicherInnen zum Atomkraftwerk Zwentendorf zahlen wir alle mit unseren Steuergeldern für die europäische Atomindustrie. 15 Jahre Mitgliedschaft Österreichs bei EURATOM ernüchtern: Anstatt einen konsequent antiatom-politischen Standpunkt einzubringen, stimmen die österreichischen VertreterInnen in Brüssel mit der Atomlobby – etwa für eine Verdreifachung des EURATOM-Forschungsbudgets im Jahr 2007! EURATOM sieht keinen Raum für Anti-Atompolitik vor. Eine Überarbeitung des EURATOM-Vertrags hat sich als undurchführbar herausgestellt. Für eine Vertragsänderung, bei der etwa das Förderziel des Vertrags gestrichen wird, ist eine einstimmige Beschlussfassung nötig – also auch die Stimme von ausgewiesenen Atomstaaten wie Frankreich, Großbritannien, Tschechien, Finnland …

 

WARUM EIN VOLKSBEGEHREN?

Alle neun Landtage haben sich in den vergangenen vier Jahren kritisch mit der Mitgliedschaft Österreichs bei EURATOM auseinandergesetzt. Über 170 Gemeinden haben Resolutionen für einen Ausstieg Österreichs aus EURATOM verabschiedet. 86 Unterstützerorganisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen haben sich der Forderung nach „RAUS aus EURATOM“ angeschlossen. Elf parlamentarische Anträge der Oppositionsparteien zum Ausstieg Österreichs aus EURATOM wurden in den vergangenen drei Jahren abgeschmettert, vertagt oder überhaupt nicht zur Abstimmung zugelassen. Der Bundesregierung ist es offenbar gleichgültig, was die Österreicherinnen und Österreicher wollen: Denn auch Umfragen zeigen einen steigenden Anteil der Bevölkerung, der RAUS will aus EURATOM – im Jahr 2008 waren es bereits 78 % der Bevölkerung.

 


Die Bundesregierung ignoriert die parlamentarischen Initiativen zum Ausstieg Österreichs aus EURATOM, sie ignoriert die Bundesländer und deren kritische Positionierung zu EURATOM, sie ignoriert die Gemeinden und letztlich auch den Willen der Bürgerinnen und Bürger.

 

Es ist ein Gebot der Stunde, sich mit einem Volksbegehren, also einem Instrument der Direkten Demokratie, entgegen zu stellen und den Menschen in Österreich die Möglichkeit zu geben, ihren Willen auch „amtlich“ kund zu tun und der Förderung der europäischen Atomwirtschaft mit österreichischen Steuergeldern persönlich eine Absage zu erteilen. Die Initiative atomstopp_atomkraftfrei leben! hat aus diesem Grund die Einleitung eines Volksbegehrens erwirkt, das von den Grünen unterstützt wurde.

 

Das Ziel des EURATOM-Volksbegehren war und ist es, eine Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM zu erreichen. Wie bei der Volksabstimmung über das AKW Zwentendorf sollen die ÖsterreicherInnen ein Votum abgeben können, das für die Politik verbindlich ist.

 

Die Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union wird nicht in Frage gestellt. Der Ausstieg Österreichs aus EURATOM versteht sich als Beitrag für eine zukunftsfähige europäische Energiepolitik, die von erneuerbaren Energien getragen wird.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Intention der UnterzeichnerInnen des EURATOM-Volksbegehrens Rechnung zu tragen und dem Nationalrat ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, mit dem Ziel, dass die Österreicherinnen und Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag befinden können."

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.