1506/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Kennzeichnung von Lebensmitteln die GVO enthalten

 

Nachfolgende Analyse aus „Die Presse“ vom 26.03.2011 veranschaulicht in krasser Weise, den auf dem Rücken der Konsumenten ausgetragenen Streit zwischen Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium:

 

Gesundheitsminister plant neue Gütezeichen

 

25.03.2011 | 18:17 |  THOMAS PRIOR (Die Presse)

 

In der Regierung bahnt sich ein Streit um die Qualitätskontrolle bei Lebensmittel an. Dabei geht es vor allem um Macht: Stöger nämlich will drei neue staatliche Gütezeichen ins Leben rufen.

 

Stöger nämlich will drei neue staatliche Gütezeichen ins Leben rufen: „Gentechnikfrei“, „Tierschutzgerecht“ und „Die gesunde Wahl“ für Buffets im Allgemeinen und Schulbuffets im Besonderen (mehr Ballaststoffe, weniger Salz, Zucker und Fett). Das Problem dabei: Es gibt derzeit keine Rechtsgrundlage für dieses Vorhaben. Denn die alte Gütezeichenverordnung, ein Relikt aus der NS-Zeit, ist mit Ende 2009 ausgelaufen.

Eine Nachfolgeregelung, die auch im Regierungsprogramm auf Seite 70 festgeschrieben ist, steckt seither fest. Denn Berlakovich weigert sich beharrlich, den Lebensmittelbereich ins Gesetz mit einzubeziehen. Sein Argument lautet: Mit den Gütezeichen der AMA, die einen enorm hohen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung haben, sei dieser Sektor ausreichend abgedeckt. Außerdem würde der Kontrollmechanismus hinter den Qualitätssiegeln hohe Kosten verursachen.

Dahinter steckt freilich mehr: Der Gesundheitsminister, gemeinhin für lebensmittelrechtliche Regelungen zuständig, will sich auch die Kontrolle über die Lebensmittelkontrolle sichern. Für das Landwirtschaftsministerium würde dies jedoch einen Kompetenzverlust bedeuten, weil es eng mit der AMA verwoben ist: Die Agarmarkt Austria – eine Körperschaft öffentlichen Rechts, gegründet 1993 – steht (über ihre Tochterfirma AMA-Marketing) nicht nur für staatliche Qualitätszeichen. Über sie werden auch die Ausgleichszahlungen der EU an die österreichischen Bauern abgewickelt. Dafür bekommt sie einen „Zuschuss“ vom Staat.

 

Gentechnik: „Restrisiko“ beim Fleisch

 

Entlang dieser Machtbereiche verläuft auch die jeweilige Argumentationslinie: Der Gesundheitsminister sagt, er wolle die AMA erst gar nicht infrage stellen, weil sie gute Arbeit leiste. Doch ihre Gütezeichen – das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biozeichen – seien letztlich nicht mehr als ein Herkunftsnachweis. Und das gehe ihm zu wenig weit. Am Beispiel Fleisch: Das AMA-Biozeichen garantiert zwar Gentechnikfreiheit im Futter der Tiere. Fleischprodukte, die mit dem AMA-Gütesiegel ausgewiesen sind, seien in gentechnischer Hinsicht jedoch mit einem gewissen Restrisiko behaftet. Daher will der Minister ein staatliches Gütezeichen namens „Gentechnikfrei“ implementieren, heißt es aus Stögers Büro.


Zumindest in Teilen widerspricht die AMA dieser Darstellung: Das Restrisiko beschränke sich ausschließlich auf Schweinefleisch, zumal rund 15 Prozent des Schweinefutters aus dem Ausland zugekauft werden müssten, erklärt Pressesprecherin Hermine Hackl. Generell seien Qualitätszeichen, die auf Einzelkriterien abzielten, allerdings „ein Rückschritt“ für Österreich. Denn die AMA-Siegel deckten gleich ein ganzes Portfolio an Kriterien ab: von der Herkunft über die Hygiene bis hin zu Tierschutzstandards.

Die Argumentation deckt sich mit jener des Landwirtschaftsministeriums. Sie wird dort nur um den Verweis erweitert, dass es bei Milch und Milchprodukten, Eiern und dem gesamten Biosortiment neben den AMA-Zeichen auch die (EU-weite) Auslobung „gentechnikfrei“ gebe. „Mit neuen Qualitätszeichen würden wir die Menschen vollständig verwirren“, lässt Berlakovich über seinen Sprecher ausrichten.

 

Werbewirksame Markenflut

 

In Österreich gibt es derzeit vier offizielle Gütesiegel auf dem Lebensmittelsektor: die beiden der AMA, das ÖGE-Gütesiegel für Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen) und das ÖQA-Gütezeichen, das den heimischen Wertanteil an Erzeugnissen ausweist. Daneben existieren rund 200 Marken und Zeichen, mit denen Hersteller und Handelsketten werbewirksam ihre Produkte schmücken.

 

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2011)

 

Das AMA Gütesiegel gewährleistet somit keine Garantie auf Gentechnikfreiheit. Um den Konsumenten jedoch eindeutig auf GVO in den Lebensmitteln hinzuweisen, sollte es eine Kennzeichnung in drastischer Form auf den Lebensmitteln geben - analog der Kennzeichnung auf Tabakwaren. Die derzeitige Lebensmittelkennzeichnung sowohl durch staatliche Gütesiegel, als auch durch private Handelsfirmen führen zu einer massiven Verunsicherung und Verwirrung der Konsumenten. Daher scheint es sinnvoll, sich auf wenige, aber dafür effektive und klar ersichtliche Symbole zu einigen. Gerade im Gentechnikbereich wissen wir, dass weit über 90 % der Bevölkerung Gentechnik in Lebensmitteln ablehnt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Gesundheitsminister analog zur Kennzeichnung von Tabakwaren eine Kennzeichnungspflicht für mit GVO verunreinigten Lebensmitteln und für Produkte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, umzusetzen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft angeregt.