1510/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Informationspflicht bei Tariferhöhungen

 

Unzählige Energieanbieter werben mit oft nur scheinbar günstigen Angeboten um neue Kunden. Im Fall eines tatsächlichen preislichen Vorteils entscheiden sich viele Abnehmer, ihren Anbieter zu wechseln. Selbstverständlich in dem Glauben, dadurch Kosten zu sparen. Diese Annahme erweist sich regelmäßig als falsch. Die derzeitige Gesetzeslage ermöglicht es Anbietern nämlich, im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Vertragsabschluss die geltenden Tarife zu erhöhen.

Diesbezüglich besteht seitens des Anbieters keinerlei Informationspflicht. Selbst auf Ratschläge der E-Control kann sich der potentielle Kunde nur bedingt verlassen: Wie die Arbeiterkammer kritisiert, wurde einem Konsumenten auf seine Anfrage hin geraten, zur Energie Klagenfurt GmbH zu wechseln. Diese sandte im ein Angebot zu und der betroffene erkundigte sich telefonisch bei der EKG, ob das Preisniveau auf absehbare Zeit stabil bleiben würde, was ihm zugesagt wurde. Zweieinhalb Monate nach Unterzeichnung des Vertrags erhielt der Neukunde ein Schreiben, mit der Ankündigung einer 14prozentigen Tariferhöhung. Dadurch wurde der neue Anbieter teurer als es der alte gewesen ist. Die Vorgangsweise der EKG war zwar irreführend, doch rechtlich korrekt. Dem Abnehmer ist dadurch nennenswerter finanzieller Schaden entstanden. In der geschilderten Causa handelt es sich unterdessen leider nicht um einen Einzelfall. Die geltenden Bestimmungen führen im Gegenteil zu einer systematischen Benachteiligung der Abnehmer gegenüber den Unternehmen.   

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen, die folgendes beinhaltet: Neukunden sind vor Vertragsunterzeichnung schriftlich zu informieren, wenn innerhalb der letzten vier Wochen vor Vertragsabschluss Tariferhöhungen durchgeführt werden."

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss ersucht.