1517/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Förderung von Volksmusik und volkstümlicher Musik

 

Der durch die öffentliche Hand in Form von Zwangsgebühren finanzierte Österreichische Rundfunk müsste den im § 4 ORF Gesetz verankerten Kulturauftrag umsetzen. Dazu zählt unter anderem die Förderung der österreichischen Kulturschaffenden, sowie die Pflege österreichischer kultureller Identität. Dabei müsste Bedacht darauf genommen werden, dass vermehrt österreichische Produktionen sowohl im Hörfunk wie auch im Fernsehen gesendet werden. Das ist derzeit nicht der Fall.

 

Ein ganz wesentlicher Teil der österreichischen Kultur ist der Bereich der Musik, im speziellen auch Volksmusik und volkstümliche Musik. Deshalb sollte Augenmerk darauf gelegt werden, österreichisches Musikschaffen – im speziellen eben im Bereich der Volksmusik und der volkstümlichen Musik zu fördern und zu einer entsprechenden Präsenz zu verhelfen.

 

Neben dem Umstand, dass Volksmusik und volkstümliche Musik einen ganz wesentlichen Teil österreichischer Volkskultur darstellen, ist dieser Bereich des Musikschaffens auch ein ganz wesentlicher Wirtschaftszweig, der direkt und indirekt zahlreiche Arbeitsplätze sichert. Neben den Produktionsfirmen solcher Musik selbst spielt eben Volksmusik und volkstümliche Musik auch eine große Rolle, wenn es um die österreichische Tourismuswirtschaft geht.

 

 

In diesem Sinne stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novelle des ORF-Gesetzes dahingehend vorsieht, dass der Österreichische Rundfunk künftig dazu verpflichtet ist, künftig einen angemessenen Anteil der Sendezeit seines Programms heimischem Musikschaffen und Musikproduktionen und im speziellen Volksmusik und volkstümlicher Musik zur Verfügung zu stellen.


Desweiteren wird die Bundesregierung – im Speziellen die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur – aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Volksmusik und volkstümliche Musik verstärkt zu fördern.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.