1742/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk

und Kollegen

betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

 

Das Kinderbetreuungsgeld wurde 2002 unter der damaligen FPÖ/ÖVP Regierung als neue, einkommensunabhängige Familienleistung eingeführt. Entgegen der kritischen Haltung der damaligen Opposition (SPÖ, Grüne) wurde das Kinderbetreuungsgeld von den Familien gut angenommen und ist heute unverzichtbarer Bestandteil der österreichischen Familienpolitik.

Allerdings stellt sich die Entwicklung des Kinderbetreuungsgeldes in den letzten Jahren nicht ganz so positiv dar. Dieser Umstand ist grundsätzlich auf folgendes Problem zurückzuführen:

Die Beschränkung der Wahlfreiheit der Eltern durch die existierende Zuverdienstgrenze. Die komplizierte Berechnungsmethode schafft bei manchen Eltern Barrieren für die tatsächliche Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten. Jene Eltern, die während des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Bezüge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zuverdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teilzeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht bean­tragt bzw. vorzeitig beendet wird.

Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit in manchen Fäl­len die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders Vätern ist die Inanspruchnahme häu­fig nicht möglich. Darüber hinaus ist das Kinderbetreuungsgeld im Vergleich zum ehemaligen Karenzgeld kein Ersatz für einen Verdienstentgang, sondern eine Familienleistung die unab­hängig von einer bestehenden oder früheren Erwerbstätigkeit gebührt. Arbeitsrechtliche Re­gelungen im Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz stehen in keinem Zusammenhang mit den Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldes. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Abgel­tung für die Betreuungsleistung. Den Eltern muss die Freiheit bleiben, zwischen Eigen- oder Fremdbetreuung entscheiden zu dürfen. Die Einschränkung der Erwerbstätigkeit über die Bestimmung einer Zuverdienstgrenze schränkt diese Wahlfreiheit der Eltern ein. Das Kinder­betreuungsgeld soll eine einkommensunabhängige Familienleistung sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung zum Kinderbetreu­ungsgeldgesetz zuzuleiten, die eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze vorsieht.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss verlangt.

Wien, am 18.11.2011