1772/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut

Kollegin und Kollegen

betreffend Einbettung der Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheitssystem

 

Die Hospizbewegung begleitet sterbende Menschen und ihre Familien im Sinne eines würdevollen Todes. Die Kinder-Hospizbewegung steht Kindern, Jugendlichen und ihren Angehörigen bei. Derzeit stellt sich die palliative Versorgung lebensverkürzend erkrankter Kinder im österreichischen Gesundheitssystem nur zersplittert dar. Eltern pflegen ihr sehr krankes Kind zu Hause, wenn sie es nicht einer Pflegeeinrichtung anvertrauen wollen. Bei Aufnahmen in Kinderkrankenhäusern droht der hohe Pflegeaufwand deren Rahmen zu sprengen, zusätzlich ist die palliative Begleitung systemfremd und nicht im Arbeitsauftrag der Einrichtungen enthalten. Es gibt osterreichweit keine Kinderpalliativbetten und kein stationäres Kinderhospiz, das Kinder und seine Familien oder das erkrankte Kind allein längerfristig aufnimmt, und hilft die betroffenen Eltern und Familien zu entlasten. Auch gibt es kein Tageshospiz für Kinder und Jugendliche.

 

Alle Einrichtungen, die kinderpalliative Dienste und Betten anbieten, beruhen auf privater Organisation und sind großteils spendenfinanziert. Es gibt somit keine Einrichtung, die Familien mit palliativen Kindern und Jugendlichen entlastet und die gleichzeitig im Gesundheitssystem verankert ist. In Österreich stehen leider keine konkreten Zahlen zur Verfügung. Nach einer  Hochrechnung - basierend auf Zahlen, die vom Deutschen Kinderhospizverein erhoben wurden - sind es allein in Wien und Umgebung ca. 600 Familien, in denen ein Kind mit lebensverkürzender Erkrankung lebt.

Die Kinderhospizbewegung begleitet diese Familien, die ihre Kinder zu Hause pflegen sowohl pflegerisch, medizinisch als auch psycho-sozial durch geschulte Ehrenamtliche und durch qualifizierte Professionisten. Die mobile Kinderhospizbewegung vernetzt das bestehende medizinische, psychosoziale und pflegerische Betreuungsangebot und ergänzt fehlende Dienste. Es ermöglicht eine optimale Betreuung, die den Bedürfnissen der Familie entspricht.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einbeziehung von Kinderhospizen in das österreichische Gesundheitssystem  vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 6. Dezember 2011