1778/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Antrag

 

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sonderfinanzierung von Auslandseinsätzen gem. § 1 Z 1 lit. a und b KSE-BVG

 

 

Österreich hat eine lange Tradition bei der Teilnahme an Friedenseinsätzen, an Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe. Dabei leisteten und leisten unsere Soldaten unter zum Teil schwierigsten Bedingungen hervorragende Arbeit in allen Bereichen, wofür ihnen hohe Anerkennung auszusprechen ist.

 

Österreich hat zur Zeit ca. 1.384 Soldaten in verschiedenen Auslandseinsätzen.

Bildgröße auf die Monitorauflösung (1680x1050 px) optimiert


Dazu kommt noch die Entsendung eines Logistikkontingents von bis zu 160 Angehörigen des Bundesheeres sowie von bis zu 50 weiteren Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten zur Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL).

 

Die Kosten dieser Entsendungen zu UNIFIL betragen voraussichtlich rund 8 Millionen Euro pro Jahr, (davon rund 7,5 Millionen Euro Personalkosten ohne Inlandsgehälter und rund 0,5 Millionen Euro Sachaufwand). Diese Ausgaben werden aus dem Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport bedeckt. Die VN erstattet nach bisheriger Erfahrung rund 30 Prozent der für Österreich anfallenden Kosten. Somit zahlen wir ca. 5,6 Millionen aus unserem Heeresbudget für diesen Einsatz.

 

So fallen jährlich für Auslandseinsätze ca. 80 bis 100 Millionen € an Kosten für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport an. Dieses Geld bräuchte aber das Bundesheer dringend, da bis zum Jahr 2014 ca. 530 Millionen Euro eingespart werden müssen. Daher sollen künftig die zusätzlichen Kosten für das Bundesheer, welche durch Auslandseinsätze gemäß § 1 Z 1 lit. a und b KSE-BVG, also Auslandseinsätze zur solidarischen Teilnahme an Maßnahmen der Friedenssicherung einschließlich der Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte im Rahmen einer internationalen Organisation oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder in Durchführung von Beschlüssen der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder zur Teilnahme an Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe, entstehen, nicht durch das Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport abgedeckt werden.

 

Im Hauptausschuss vom 24. November 2011 wurde dieses Thema von der FPÖ angesprochen und ein Sonderbudget für derartige Einsätze gefordert. Dem schlossen sich grundsätzlich die Abgeordneten Prähauser, Huber sowie Bundesminister Mag.  Norbert Darabos an.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung  wird aufgefordert, für Auslandseinsätze gemäß § 1 Z 1 lit. a und b KSE-BVG eine eigene Finanzierung des Mehraufwandes für Personalkosten ohne Inlandsgehälter und des speziellen Sachaufwandes für solche Einsätze des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport außerhalb des Budgets des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport vorzusehen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.