1802/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend zeitliche Begrenzung der Dauer von Lkw-Überholvorgängen auf Autobahnen und Schnellstraßen

 

 

In Österreich kommt es durch das ständig wachsende Verkehrsaufkommen auf Autobahnen und Schnellstraßen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Durch die länger dauernden Lkw-Überholvorgänge bilden sich oft kilometerlange Warteschlangen. Vor allem auf der A 14 Rheintalautobahn und der A 8 Innkreis Autobahn sorgen die überholenden Lastkraftfahrzeuge für Ärger und Staus.

 

Im Vorjahr gab Verkehrsministerin Bures bekannt, dass die Überholverbote für Lkws auf Autobahnen und Schnellstraßen ausgeweitet werden. Aber nur in wenigen Bundesländern wurden zusätzliche Überholverbote umgesetzt. Eine wirkungsvolle Verbesserung der Flüssigkeit des Verkehrs und der Verkehrssicherheit ist jedoch nicht erkennbar.

 

Die unverhältnismäßig hohe Unfallbeteiligung sowie die Schwere der Unfallfolgen erfordern aber entsprechende Maßnahmen im Straßenverkehr. Daher soll in Anlehnung an Deutschland ein Lkw-Überholvorgang auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen und Schnellstraßen höchstens 50 Sekunden bzw. einen Kilometer lang dauern. Damit kann die Unfallgefahr minimiert und das Fortkommen im hochrangigen Straßennetz gefördert werden. Eine Verwaltungsstrafe soll aber nur dann verhängt werden, wenn das sog. Elefantenrennen tatsächlich eine konkrete (und nicht nur kurzfristige Behinderung) des nachfolgenden Verkehrs vorliegt. Damit dieses Verbot auch eingehalten wird soll auch eine strenge Überwachung stattfinden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine zeitliche Begrenzung der Dauer von Lkw-Überholvorgängen auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgibt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.