1808/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.01.2012
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend Abgabe von Veterinär-Arzneispezialitäten zur Parasitenbekämpfung bei Rehwild an Jagdschutzorgane in der Schonzeit

 

Eine Behandlung von frei lebenden Wildtieren mit Arzneimitteln kommt gemäß Schreiben des Gesundheitsministeriums mit der Begründung nicht in Betracht, dass kein Tierhalter zur Verfügung steht, der sicherstellt, dass die behandelten Tiere entsprechend gekennzeichnet sind und dass solche Tiere nur nach Einhaltung einer allenfalls erforderlichen Wartezeit in Verkehr und somit in die menschliche Nahrungskette gelangen. Somit ist die Anwendung von Arzneimitteln bei frei lebenden Wildtieren generell verboten.

 

Ob Leberegel, Bandwürmer, Lungenwürmer oder Magen- und Darmnematoden: In manchen Regionen Österreichs ist der Befall des Rehwildes mit diesen Parasiten derart stark ausgeprägt, dass Rehe mit nur noch 5 kg Körpergewicht nicht mehr Grenzfälle darstellen sondern zur Normalität werden und kläglich verenden.

 

Diese Tatsache macht eine Änderung der bestehenden Regelung erforderlich, um eine Entwurmung von Rehwild ab Beginn der Schonzeit zu ermöglichen.  Dieser Zeitraum ist dabei so zu definieren, dass einerseits keine Konflikte mit den bestehenden Wartezeiten-Regelungen entstehen können und andererseits die - in vielen Gebieten bereits als endemisch zu betrachtende - „Wurmseuche“ mit negativen Auswirkungen auf Weidetiere eingedämmt werden kann.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass Rehwild ab Beginn der Schonzeit einer Entwurmung durch die das Gebiet betreuenden Jagdschutzorgane unterzogen werden darf, und gleichzeitig kein Konflikt mit den bestehenden Wartezeitenregelungen entstehen kann“.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 18. Jänner 2011