1825/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Heinz-Christian Strache

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung einer Subventionsbremse

 

Die Republik Österreich gab 2010 6,5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts - 18,5 Mrd. Euro - für Subventionen aus. Damit ist unsere Republik nach Angaben von Eurostat Europameister – der europäische Durchschnitt liegt bei lediglich drei Prozent. Ein dichtes Konstrukt unterschiedlichster Fördertöpfe macht es dem Bürger nahezu unmöglich, den Verbleib der Fördermittel und deren genauen Zweck nachzuvollziehen. Das ist auch gewollt, denn Österreichs Subventionspolitik ist ein Instrument zur ideologischen Umverteilung. Der gesellschaftliche Nutzen tritt zugunsten von Partei- und Vetternwirtschaft in den Hintergrund. Während am Bürger der Sparstift angesetzt wird, wuchert der Subventionsdschungel ungeachtet aller finanziellen Rahmenbedingungen immer weiter. Zudem wäre eine systematische Entflechtung und Rückführung des Subventionsvolumens ein Beitrag zur Verwaltungsreform. Bei der Zuteilung der 18,5 Milliarden Fördergelder entstehen – nach einer Studie des „Zentrums für Verwaltungsforschung“ - Verwaltungskosten in Rekordhöhe von einer Milliarde Euro.

 

So erhält etwa das „Autonome Zentrum von und für Migranten“ Förderungen von insgesamt 19 Stellen der öffentlichen Hand. Die Palette an Veranstaltungen, die von den insgesamt 35 angestellten Mitarbeitern betreut werden, reicht vom „Hurentag 2009“ bis hin zu „WIR und IHRtum – Ein Postulat für Identität als mobiles Hängemattenkonzept“.  

 

Der „Fohlenhof Ebbs“ in Tirol erhielt zwei Millionen Euro an Subventionen. Das Geld wurde unter ökonomischen Gesichtspunkten in sinnwidriger Weise ausgegeben, denn der Hof stand kurz vor der Pleite. Ein ÖVP-Politiker ist dafür maßgeblich verantwortlich. Er war Funktionär in der Landwirtschaftskammer, Abgeordneter, Funktionär im Haflingerverband und betreibt eine private Vermarktungsgesellschaft. Fördergeber und Förderempfänger lagen damit in einer Hand. Ein weiterer Fall systematischer parteipolitischer Umverteilung auf Kosten des Steuerzahlers und geplanter Intransparenz.

 

Drogensüchtige erhalten rückwirkend die erhöhte Familienbeihilfe ausbezahlt, wenn sie nachweisen, dass sie vor dem 21. Lebensjahr süchtig waren. Die Süchtigen erhalten mit einem Schlag 20.000 Euro überwiesen - und kaufen damit potentiell wieder Drogen - deren Sozialisierung in der Gesellschaft und Abstinenz werden nicht überprüft.

Selbst der ÖVP-nahe Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly erhielt 150.000 Euro an Fördermitteln der öffentlichen Hand. Es scheint genügt zu haben, dass er sich selbst als Landwirt bezeichnet. Ein Reitstall wurde – nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend – mit einer Summe von knapp 19.000 Euro bezuschusst. Welche Blüten der Subventionsdschungel treibt,  macht  den Erhalt von 15.000 Euro Bergbauernförderung durch die Person Mensdorffs deutlich.

 

Angesichts der angespannten Budgetsituation und der erfolgten Herabstufung der Kreditwürdigkeit Österreichs ist diese Art des Umgangs mit Steuergeld untragbar. Es ist unausweichlich, die zahllosen Subventionstöpfe zu reduzieren. Das Budgetdefizit des Bundes lag 2011 bei 3,9 Prozent. Schon eine Halbierung des jährlichen Subventionsvolumens würde nahezu ausreichen, um den Staatshaushalt zu sanieren. Um weiteren Missbrauch von Steuergeld zulasten der Bürger und der Zukunft Österreichs zu verhindern, muss es eine Subventionsbremse geben. Das Volumen von allen öffentlichen Fördergeldern soll drei Prozent des BIP nicht überschreiten dürfen. Diese Reduktion soll über den Zeitraum von fünf Jahren schrittweise erfolgen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten die zum Inhalt hat, dass die Summe aller in Österreich ausbezahlten Subventionen mit dem europäischen Durchschnittswert von 3% des BIP gedeckelt wird.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.