183/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung der administrativen und finanziellen Trennung der medizini­schen und der pflegerischen Versorgung

Pflege ist sehr oft in einer vorher akuten Krankheit begründet. Nach Schlaganfällen, aber auch durch "schleichende Erkrankungen" wie Demenz, werden Patienten zu "Pflegefällen". Auch "allgemeine Schwäche" ist eine Krankheit, da der Patient Hilfe benötigt. Wer heute z.B. einen Schlaganfall hat, fällt aus der Sozialversicherung heraus und muss sich selbst um die Pflege mit all den verbundenen Problemen und Nachteilen herumschlagen. Medizinische und pflegerische Versorgung gehören zusammengelegt. Zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden für medizinische Versorgung, ein Prozent für Pflege aufgewendet. Durch die Zusammenlegung beider Bereiche würden sich keine wesentlichen Kostensteigerungen ergeben. Pflegeheime sind als "Altenkrankenhäuser" zu führen und wie alle anderen Krankenhäuser zu finanzieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Abschaffung der administrativen und finanziellen Trennung der medizinischen und der pflegerischen Versorgung zu veranlassen. Patienten, die "Pflegefälle" sind, sind als Kranke zu betrachten und zu behandeln."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.