1831/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend nicht vollständig behobene Sicherheitslücken der Buchhaltungsagentur des Bundes

 

Der Rechnungshof berichtete im Rahmen des Rechnungshofberichtes 2011/1 dass ein leitender Mitarbeiter der Buchhaltungsagentur des Bundes von einem Konto der Republik Österreich insgesamt 17,50 Millionen Euro an nicht berechtigte Dritte überwiesen hat. Er hatte weder einen Auftrag noch lag ein Rechtsgrund für diese Zahlungen vor. Diese Vorgangsweise wurde durch Unzulänglichkeiten in den Verfahren der BHAG begünstigt.

Darüberhinaus bestand kein Überwachungssystem, das außergewöhnliche Vorgänge aufgezeigt hätte.

Die erwähnten Überweisungen wurden über jenes Konto abgewickelt, das für die Zahlung von Arbeitslosengeldern vorgesehen war.

Der oben erwähnte Bereichsleiter nutzte dabei jene Sicherheitslücke, deren Behebung der RH bereits im Vorbericht empfohlen hatte, die jedoch das BMF in diesem Bereich unverändert ließ.

Weiters hatten ähnliche Anweisungen von Bereichsleitern zur Folge, dass Bestätigungen unter anderem dazu verwendet wurden, nicht bestehende Forderungen an Investoren zu verkaufen.

Aufgrund dieser Forderungsbestätigung waren per 31. Dezember 2009 Zahlungsaufforderungen an die Republik Österreich in Höhe von 33,50 Millionen Euro gerichtet.

Die BHAG verfügte bis zur Aufdeckung der Malversationen weder über eine Dokumentation der ein- und ausgehenden Geschäftspost noch über ein Ablagesystem. Das wiederum führte dazu, dass diese Missstände noch später und schwerer eruierbar waren.

 


Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, sich für die Verbesserung der Kontrolle und Behebung der Sicherheitslücken in der Buchhaltungsagentur einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlage: Finanzausschuss