1860/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Studiengebühren - Klarheit für die Studierenden und Universitäten

 

 

Die unterschiedlichen Positionen in Sachen Studiengebühren sind bekannt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die Zwietracht innerhalb der Regierung zu überwinden und im Sinne der Studierenden  und der Universitäten den Zustand der Unsicherheit zu beenden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen mit dem Ziel:

1)    Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie zB der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, der während der Studienzeit absolviert wird, oder Zeiten des Mutterschutzes werden auf die vorgesehene Studienzeit nicht angerechnet.

 

2)    Allfällige andere oder zusätzliche sinnvolle Studienbeitragsbefreiungstatbestände  vorzuschlagen.

 

3)    Für alle nicht unter 1) oder 2) fallende österreichische Staatsbürger oder EU Bürger, soll die jeweilige Universität autonom jedoch nicht höher als 500,- Euro / Semester Studiengebühren festlegen.

 

4)    Die Studiengebühren sind den Universitäten zweckgebunden für Lehre und Infrastruktur der Lehre zur Verfügung zu stellen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss beantragt