1865/A XXIV. GP

Eingebracht am 08.03.2012
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 3/2009 wird wie folgt geändert:

 

Artikel 1

 

Der Einleitungshalbsatz in § 1 Abs. 1 „Bundesministerien im Sinne des Artikel 77 B-VG sind:“ wird durch die Wortfolge „Die Gesamtanzahl der Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre darf die Zahl 16 nicht überschreiten. Bundesministerien im Sinne des Artikel 77 B-VG sind:“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Beginn der XXV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates in Kraft.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss


Erläuterungen:

 

Mit dem gegenständlichen Antrag soll die Anzahl der Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre um 10 Prozent verkleinert werden. Diese Verkleinerung wird daher im Bundesministeriengesetz abgebildet.