1883/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Heidrun Silhavy, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz, Franz Hörl 

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Online-Buchungsplattformen im Tourismus

 

Informations- und Kommunikationstechnologien sind aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Sowohl Unternehmer als auch Gäste nutzen web-basierte Dienste. Der Gast vergleicht Urlaubsangebote hinsichtlich Preis und Qualität und schätzt die schnelle Buchbarkeit und die Flexibilität im Netz. Bereits heute recherchieren fast 80 Prozent der Urlauber vor ihrer Reise im Web und fast 60 Prozent haben zumindest bereits einmal online gebucht.

 

Der Online-Vertrieb von Beherbergungsbetrieben erfolgt über eigene Webseiten, über Webseiten der Tourismusverbände oder über internationale Online-Buchungsplattformen.

 

Die Konzentration bei internationalen Online-Buchungsplattformen hat in den letzten Jahren zugenommen, Übernahmen bestehender Portale hat die Konzentration und Marktmacht einiger weniger großer Anbieter noch erhöht.  Diese internationalen Plattformen sind daher zwar wichtige Vertriebspartner für Hoteliers, die durch ihre Größe auch international reüssieren können, andererseits befürchten viele Vertreter der Tourismusbranche, dass die zunehmende Marktmacht einen fairen Wettbewerb gefährden könnte. Einseitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Einführung einer Meistbegünstigungsklausel und Anhebung der Kommissionssätze um 25 Prozent im Frühjahr 2012 durch einen Anbieter liefern den Kritikern dieser Entwicklung zusätzliche Argumente. Der Unmut in der Tourismusbranche ist groß. Die Österreichische Hoteliervereinigung hat bereits eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde. eingebracht.   

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen

 

Entschließung:

 

„Der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, die Entwicklungen auf dem Gebiet des E-Tourismus, insbesondere die Konzentration am Online Markt, - unter allfälliger Einbindung von auf diesem Bereich spezialisierten Lehrstühlen - genau zu beobachten und allenfalls erforderliche Maßnahmen zu setzen, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Zuweisung: Tourismusausschuss