189/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter

betreffend Gerechtigkeit in der Spitalsfinanzierung

Die österreichischen gemeinnützigen Ordensspitäler sind mit einem Bettenanteil von über 9.336 Krankenbetten zusammengenommen der größte "Anbieter von Krankenhausleistungen in Österreich" und bestreiten damit rund 20 Prozent der heimischen Krankenhausleistungen, sind jedoch in der Finanzierung nicht den öffentlich-rechtlichen Spitälern gleichgestellt. Je nach Bundesland existieren unterschiedliche Vergütungssysteme, in manchen Bundesländern müssen die Orden als Träger der Krankenhäuser namhafte Beträge zuschießen, sodass die Existenz dieser Häuser für die Zukunft nicht gesichert erscheint.

Eine repräsentative Studie des österreichischen "Gallup-Instituts" ergab, dass 74 Prozent der Österreicher den Qualitätsstandard und die menschliche Betreuung in den Ordensspitälern als hochwertig einschätzen. 85 Prozent der Befragten lehnen Schließungen von Ordensspitälern ab, 79 Prozent sehen die Ordensspitäler als "einen wichtigen Bestandteil des österreichischen Gesundheitssystems". Sie leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung auf hohem Qualitätsniveau.

Die große Mehrheit der Österreicher spricht sich auch für eine finanzielle Gleichbehandlung der Ordensspitäler durch die öffentliche Hand aus. Gleichzeitig ist laut der Studie mehr als drei Viertel der Bevölkerung gar nicht bekannt, dass die 31 österreichischen Ordensspitäler im Regelfall für dieselben Leistungen weniger öffentliche Mittel erhalten als die Krankhäuser in öffentlicher Hand. 82 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, dass diese Ungleichbehandlung beendet wird.

Die Aufrechterhaltung der Trägervielfalt im österreichischen Gesundheitswesen ist im Interesse der Bevölkerung und entspricht auch den Zielen der Gesundheitspolitik. Noch dazu, wo in diesem Bereich private gemeinnützige Träger zur Verfügung stehen. Im Interesse der Sicherstellung der Existenz der konfessionellen Krankenanstalten Österreichs und der Versorgung der Bevölkerung soll dem Aspekt der Finanzierung der gemeinnützigen privaten Krankenanstalten besonderes Augenmerk gewidmet werden, widrigenfalls ihre Fortführung nicht gesichert ist.


 

Hier geht es nicht um finanzielle Vorteile, sondern nur um das Prinzip "Gleiche Vergütungen für gleiche Leistungen bei gleicher Qualität". Aus diesem Grund wird eine faire österreichweite Regelung angeregt, die es den konfessionellen Krankenanstalten ermöglicht, ihrem Auftrag auch im Dienste der Republik, der Länder und der Patienten weiterhin nachzukommen. Solche Regelungen für alle Krankenhäuser sind in den meisten europäischen Ländern gang und gäbe, leider herrscht in Österreich noch nicht dieses Prinzip der Gleichbehandlung aller gemeinnützigen Spitäler.

Es ist sicherzustellen, dass im Bereich des österreichischen Gesundheitswesens die Trägervielfalt aufrecht erhalten wird. Daher soll die kostendeckende Finanzierung der konfessionellen    Krankenanstalten    Österreichs    gewährleistet    werden,    nach Möglichkeit bereits im Rahmen des Systems der leistungsorientierten Kranken­anstaltenfinanzierung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat nach Auslaufen der derzeitigen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens mit dem Jahr 2008, eine neue Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zuzuleiten, die den Grundsatz normiert, dass fonds­finanzierte Krankenanstalten, deren Rechtsträger konfessionelle Einrichtungen sind, kostendeckend zu finanzieren sind. Die Länder sollen sich dazu verpflichten, entsprechende gesetzliche Regelungen in den Krankenanstaltengesetzen der Länder festzulegen."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.