1904/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.03.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Schenk, Haubner

Kollegin und Kollegen

betreffend betreute Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat

Die im Regierungsprogramm auf Seite 154 festgeschriebene Errichtung einer betreuten Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat mutiert schön langsam zu einer Farce. Die Finanzierung seitens des Bundesministeriums für Frauen und Öffentlichen Dienst wurde bereits im Frauenbudget 2009 berücksichtigt. Da die Finanzierung aber auch zur Hälfte vom Innenministerium übernommen werden sollte, folgten Gespräche zwischen den beiden Bundesministerinnen. Mehrfach hieß es danach in den Medien, dass mit dieser Notunterkunft ein entscheidender Schritt für die Integration für Migrantinnen gelungen sei, nur dass es diese Unterkunft nach wie vor nicht gibt.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Inneres aufgefordert, das im Regierungsprogramm verankerte Projekt „Betreute Notunterkunft für Betroffene von Zwangsheirat“ unverzüglich zu realisieren und die Mitglieder des Gleichbehandlungsausschusses detailliert über bisherig gesetzte Maßnahmen zu informieren.“

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.