1921/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Antrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Praßl, DI Dr. Pirklhuber

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Erhalt der ärztlichen Hausapotheke in der Marktgemeinde Irdning“

 

Die Auswirkungen der 2006 erfolgten Änderung im Apothekengesetz, dass Allgemeinmediziner im Umkreis von sechs Kilometern zu einer öffentlichen Apotheke keine Hausapotheke mehr führen dürfen, müssen in direktem Zusammenhang mit der Kassenstellenvergabe durch die Krankenkassen gesehen werden - und haben osterreichweit unterschiedliche Folgen.

 

Ein Beispiel ist die Marktgemeinde Irdning. Hier wird die Stelle des Allgemeinmediziners, die fünfeinhalb Kilometer von der nächsten Apotheke entfernt ist, durch den Wegfall der Möglichkeit eine Hausapotheke führen zu können derart unattraktiv, dass sich ein Nachfolger sicher nicht unter diesen Bedingungen an dieser Stelle ansiedeln – sondern bestenfalls an den Rand der Stadt ziehen würde.

Übrig bleiben hier wieder die Patienten von Irdning, sie haben dann weder Arzt noch Apotheke im Zentrum ihrer Stadt und das, wo sich die Menschen am Land noch zusätzlich darauf verlassen, dass der Hausarzt bei Hausbesuchen die Medikamente gleich mitbringt. Die Apothekerkammer selbst bezeichnet Irdning als einen Grenzfall.

 

Die Aussage des Gesundheitsministers in der Anfragebeantwortung 9844 AB: „Ich bin aber jedenfalls weiterhin bestrebt, den Hausapothekenangelegenheiten in Problembeobachtung besonderes Augenmerk zuzuwenden und gegebenenfalls in Einzelfällen Lösungsmöglichkeiten anzustreben“ zeigt die Möglichkeit auf, auch hier einen gangbaren Weg zu finden.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, zeitnah eine Lösung herbeizuführen, dass die Hausapotheke des Allgemeinmediziners der Marktgemeinde Irdning weitergeführt werden kann“.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 19. April 2012