2006/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend strukturierten Dialog zwischen Polizei und den verschiedenen Gesellschaftsgruppen im Zuge des Programms „Polizei Macht Menschenrechte“

 

 

 

Durch die zusehends mobiler und diverser werdende Gesellschaft steht die Sicherheitsexekutive vor neuen Herausforderungen, die es für eine effektive Polizeiarbeit für die Bürgerinnen und Bürger Österreichs notwendig machen, Kommunikationsstrukturen in einer flexiblen aber dauerhaften Art und Weise mit den verschiedenen Anspruchsgruppen der Polizei bzw. Communities weiterzuentwickeln, aufzubauen und zu pflegen.

 

Die Kernfragen hierbei sind, wie die Polizei in der immer diverser werdenden Gesellschaft zielorientiert agieren soll und zum anderen, wie die Polizei mit verschiedenen Communities entsprechend effektiv, etwa durch strukturierte Methoden – im Sinne eines „Communicating Policing“ – kommunizieren soll und kann.

 

Dies setzt eine Professionalisierung und Optimierung der Organisationsabläufe innerhalb der Polizei voraus, wodurch es auch zu einem Ausbau und einer Intensivierung des Kontaktes mit der Bevölkerung kommen soll. Es geht um die tägliche Polizeiarbeit, den wichtigen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern in den Regionen, Verarbeitung von Informationen und Einholen von Rückmeldungen aus der Bevölkerung durch regelmäßige Zusammentreffen und der gemeinsamen Definition der Sicherheitsherausforderungen.

 

Communicating Policing als übergeordnetes Ziel orientiert sich demnach verstärkt am „Peace keeping“ neben dem klassischen „Crime fighting“. Wichtig ist das Miteinander, das Kommunizieren auf „Augenhöhe“, der „partnerschaftliche“ Weg zwischen Polizei und Bevölkerung.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, die bisherigen funktionierenden Dialog- und Kommunikationskanäle zwischen der Sicherheitsexekutive und den verschiedenen Gruppen der Gesellschaft weiterzuentwickeln, neu aufzusetzen und in strukturierter Form zu forcieren - vor dem Hintergrund einer Professionalisierung der Bürger-Polizei-Kommunikation, mit dem Ziel das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung weiter zu erhöhen und zu festigen und das Vertrauen in die Polizei zu stärken.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.