2058/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 06.07.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
Mit Einführung der Hundechippflicht wurde die Pflege der Datenbanken an drei Unternehmen („Animal Data“, „Petcard“ und „IFTA“) übertragen. Diese übertragen die registrierten Daten an die Heimtierdatenbank des Bundes. Bei zahlreichen Fällen ist die Überleitung der privaten Datenbanken an die Datenbank des Bundes nicht möglich, meist weil bestimmte Pflichtfelder nicht ausgefüllt sind.
In den Anfragebeantwortungen 11184/AB bis 11186/AB wurde vom Gesundheitsminister festgestellt, dass für die Bundesländer Wien, NÖ und OÖ 16.000 Hunde zwar gechipt und in den privaten Datenbanken registriert sind, aber die Überleitung an die Heimtierdatenbank des Bundes nicht funktioniert hat. Dies betrifft vor allem jene Hundebesitzer, die vor dem 01.01.2010 – also vor Einführung der Chippflicht – ihren Hund erfassen ließen. Damals gab es bestimmte Pflichtfelder bei der Registrierung noch nicht, weshalb diese auch nicht ausgefüllt werden konnten.
Da private Hundebesitzer in die Heimtierdatenbank des Bundes keine Einsicht nehmen können, ist es schwer festzustellen, ob die Überleitung in diese Datenbank funktioniert hat.
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Heimtierdatenbank des Bundes auf ihre Vollständigkeit überprüft und um die Daten jener Hunde ergänzt wird, bei denen die Überleitung von den privaten Datenbanken zur Heimtierdatenbank des Bundes nicht funktioniert hat.
Man könnte dabei wie
folgt vorgehen:
Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, damit die Heimtierdatenbank des Bundes auf ihre Vollständigkeit überprüft und um die Daten jener Hunde ergänzt wird, bei denen die Überleitung von den privaten Datenbanken zur Heimtierdatenbank des Bundes nicht funktioniert hat.“
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.