2085/A XXIV. GP
Eingebracht am
05.10.2012
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ANTRAG
der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde
gem. Art 49b B-VG iVm § 26 GOG
auf Durchführung einer Volksbefragung über die Schaffung eines Minderheitenrechtes auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Volksbefragungsgesetzes 1989 wird eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchgeführt:
„Sind Sie für die Schaffung eines Minderheitenrechtes auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen?“
Als Termin der Volksbefragung wird der 20. Jänner 2013 vorgeschlagen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Hauptausschuss vorgeschlagen.
Begründung
Die Frage, ob es einer Minderheit des Nationalrates möglich sein soll, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, wird bereits seit vielen Jahren intensiv diskutiert und von Proponenten aller politischen Parteien immer wieder zugesagt bzw. eingefordert. Dennoch ist es in dieser wichtigen Frage der Kontrollkompetenz des Nationalrates noch immer zu keiner Umsetzung dieser Zusagen gekommen. Vor dem Hintergrund der aktuellsten Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen, bei dem abermals die Regierungsmehrheit versucht, die Arbeit des Ausschusses zu behindern bzw. vorzeitig zu beenden, soll dem Gesetzgeber durch das Ergebnis einer Volksbefragung auch in dieser politisch wichtigen Frage ein klarer Handlungsauftrag erteilt werden.