2114/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Stummvoll, Krainer

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend: Grundzüge der Förderungskriterien und Berechnung der Förderung des Strukturänderungsfonds

 

 

 

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (1977 d.B.) wurde ein Strukturänderungsfonds im Tabakmonopolgesetz eingerichtet. Ziel ist eine langfristige und endgültige Strukturbereinigung unter Gewährung von Stilllegungsprämien sowie  von Überbrückungshilfen an umsatzschwache Trafikanten mit positiven Aussichten nach Schließung von umliegenden Trafiken. Das neue Förderungsmodell bezieht sich ausschließlich auf den jeweiligen Einzelfall und sieht zwei Förderungsmöglichkeiten vor:

 

Ist die Strukturprognose der Monopolverwaltung positiv und liegen die durchschnittlichen Tabakwarenjahresumsätze der letzten drei Jahre 30% unter dem Durchschnitt der im betreffenden Bundesland erzielten Tabakwarenumsätze kann eine auf drei Jahre befristete Überbrückungszahlung bis zu maximal 30% der lukrierten Durchschnittsjahreshandelsspanne  ausgezahlt werden.

 

Ist die Strukturprognose der Monopolverwaltung negativ und führt die Schließung des Tabakfachgeschäftes zu eine umsatzmäßigen Verbesserung im Umfeld gelegener Tabakfachgeschäfte und ist die wirtschaftliche Lebensfähigkeit Grund des niedrigen Tabakumsatzes nicht gegeben, kann eine Förderung für 2013 von einmalig 66%, 2014 von einmalig 50% und 2015 von einmalig 33% der durchschnittlichen Jahreshandelsspanne ausgezahlt werden.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Antrag:


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert in der von ihr noch zu erlassenden Strukturänderungsfondsordnung die in der Antragsbegründung vorstehend genannten Inhalte umzusetzen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Finanzen