2117/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten KO Strache, Dr. Rosenkranz, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

betreffend notwendige Verschärfungen in den fremdenrechtlichen Materiengesetzen

 

 

Im Innenausschuss am 3. Juli 2012 wurde das Bundesgesetz, mit dem ein BFA-Einrichtungsgesetz und ein BFA-Verfahrensgesetz erlassen sowie das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 geändert werden (Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz – FNG) durch SPÖ und ÖVP beschlossen.

 

In diesem Ausschuss wurde auch mit den Stimmen der Regierungsparteien ein Entschließungsantrag betreffend die Novellierung der fremdenrechtlichen Materien-gesetze beschlossen.

„Mit der Novelle zur Schaffung des neuen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung dieses Bundesamtes normiert.  Dabei werden nur  jene  Bestimmungen geändert,  die für Einrichtung zwingend notwendig  sind. 

Darüber hinaus ergibt sich – zum Teil europarechtlich bedingter - ein über den verwaltungsreformatorischen Aspekt hinausgehender  Änderungsbedarf. (…)“, so aus der Begründung.

Die Bundesministerin für Inneres wurde so ersucht bis Herbst 2012 eine Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze vorzulegen.

 

Diese Novelle scheint vor dem Hintergrund der steigenden Asylzahlen, im Jahr 2011 wurden 14.416 Asylanträge – um über 30 % mehr als 2010 – gestellt, bis Mai 2012 waren es schon um fast 30 % mehr Asylanträge als im gleichen Zeitraum 2011, und der zunehmenden Anzahl an illegalen Migranten mehr als notwendig und muss signifikante Verschärfungen gegen den Missbrauch beinhalten.


Dieser Zustrom an Fremden bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Kosten tragen müssen. 
 
Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten und missbräuchlichen Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren im Sinne aller Beteiligten rechtskonform und zügig durchgeführt werden. Die Österreicher haben schon lange kein Verständnis mehr dafür, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, welche in Wahrheit verdeckte Zuwanderungsverfahren sind.

 

Diese Chance ergreifend und da die Klubs von der Bundesministerin für Inneres zur Mitarbeit eingeladen wurden stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, im Zuge der für 2012 geplanten Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze eine Aufweichung des österreichischen Asyl- und Fremdenwesens hintanzuhalten und dafür Schwerpunkte wie zum Beispiel in der Verfahrensverkürzung, in der Missbrauchsbekämpfung, Maßnahmen gegen straffällige Asylwerber, der Mitwirkungspflichten, der verpflichtenden radiologischen Untersuchung bei behaupteter, jedoch zweifelhafter Minderjährigkeit und der verpflichtenden DNA-Analyse bei einem behaupteten Verwandtschaftsverhältnis setzt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.