2134/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Bucher, Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend verfassungsrechtliche Deckelung der Steuer- und Abgabenquote

 

 

Die Österreicherinnen und Österreicher gehören mit einer Steuerquote von über 43,1 Prozent bereits jetzt zu jenen Bürgern in Europa, die mit am meisten von ihrem erarbeiteten Einkommen in Form von Steuern und Abgaben an den Staat abliefern müssen. Mittelfristiges Ziel muss sein, die Steuer- und Abgabenquote unter 40 Prozent zu senken.

Eine nachhaltige und dauerhafte Lösung der Schuldenkrise und die Ziele der Schuldenbremse erreicht man nur durch einen umfassenden und tiefgreifenden Reformprozess, der alle Bereiche in Politik, Staat und Verwaltung umfassen muss und nicht durch Steuererhöhungen und neue Steuern, die in ihrer aktuell oberflächlich und unseriös diskutierten Form unter dem Begriff „Reichensteuern“ maximal einige hundert Millionen Euro erlösen und in Wahrheit nur den Auftakt zu einer neuen Belastungswelle für den Mittelstand und der Leistungsträger dieses Landes darstellen. Zahlreiche Experten warnen davor, dass man mit Steuererhöhungen und der Einführung von neuen Steuern die sich immer schneller drehende Schuldenspirale nicht stoppen wird, sondern vielmehr deren Beschleunigung bewirkt: Steuererhöhungen und neue Steuern führen nur zu noch weiter sinkender Kaufkraft, einem zurück gehenden Konsum, weniger Wachstum und einer dadurch fortgesetzten Abschwächung der Konjunktur mit dem Effekt von weniger statt mehr Steueraufkommen und folglich am Ende einer Verstärkung der Schuldenproblematik durch eine sich fortsetzende Erhöhung der Staatsschulden. Neue Steuern führen in Wahrheit nur zu neuen Schulden!

 

Die Erfahrungen der Vergangenheit lehren uns, dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist tatsächliche Reformen - ohne entsprechenden Druck - umzusetzen. So wird auch lieber die Steuerschraube angezogen, statt endlich mit einer umfassenden Reform zu beginnen. Ein verfassungsrechtlich verankerte Deckelung einer höchst zulässigen Steuer- und Abgabenquote von maximal 42 Prozent, spätestens ab Gültigkeit des in der Schuldenbremse festgelegten maximalen Defizits von 0,35 Prozent des BIP im Jahr 2016 würde das verhindern.


Nur mit dieser Maßnahme ist der angepeilte umfassende und tiefgreifende Reformprozess auch sichergestellt und damit auch das tatsächliche Erreichen der Ziele der Schuldenbremse sowie der Abbau der Staatsverschuldung auf 60 Prozent des BIP gewährleistet. Überdies wird mit der Deckelung der Steuer- und Abgabenquote die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft auf den internationalen Märkten erhöht und gestärkt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert dem Nationalrat einen Entwurf eines Verfassungsgesetzes vorzulegen, der eine höchstzulässige Steuer- und Abgabenquote von 42 Prozent festschreibt. Desweiteren wird die Bundesministerin aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht über die Umsetzung der Zielerreichung dieser Deckelung vorzulegen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.