2137/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.11.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

betreffend Finanzierungsmodelle mit BürgerInnenbeteiligung

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit geraumer Zeit stehen BürgerInnenbeteiligungsmodelle zur Finanzierung von  Projekten u.a. zur Verwirklichung der Energiewende und Stärkung der Regionalwirtschaft (z.B. Photovoltaikanlagen) im Fokus der Finanzmarktaufsicht. Es gibt derzeit aufgrund der aktuellen gesetzlichen Lage Schwierigkeiten insbesondere mit dem Bankwesengesetz, der Prospektpflicht und dem Anlegerschutz.

 

Die Praxis zeigt, dass es gerade für regionale KMUs oft sehr schwierig ist, ausreichend Fremdkapital von den Banken für dringend notwendige Investitionen zu bekommen. Auch die Klagen in diversen Gemeinden über den unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand und die finanziellen Belastungen z.B. bei einer Errichtung von Photovoltaikanlagen finanziert mittels BürgerInnenbeteiligung nehmen massiv zu (siehe Resolutionen u.a. vom ober- und niederösterreichischen Landtag). Viele BürgerInnen haben auch seit dem Ausbruch der Finanzkrise das Vertrauen in herkömmliche Anlageformen bei Banken verloren. Sie haben nun verstärkt Interesse, ihr Geld bei partizipativen Beteiligungsmodellen direkt in die Realwirtschaft in ihrer Region zu investieren - in vollem Bewusstsein des damit eingegangenen Risikos.

 

Die Finanzmarktaufsicht versucht derzeit in den einzelnen Fällen individuelle Lösungen im derzeitigen gesetzlichen Rahmen herbeizuführen oder sieht sich aufgrund der aktuellen Gesetze gezwungen, ein Verfahren bei Gericht einzuleiten.


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestbaldig einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die oben aufgezeigte Problematik berücksichtigt und die Verwirklichung von lokalen Projekten mittels Finanzierungsmodellen mit BürgerInnenbeteiligung ab 1.1.2013 einfacher, administrativ unaufwändiger, kostengünstiger und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen vorgeschlagen.