2161/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Themessl, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

betreffend keine Belastung von Unternehmern durch Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer

 

 

Eine Vermögenssteuer trifft grundsätzlich alle Personen, die Eigentum - in welcher Form auch immer - besitzen. Massiv treffen würde eine Vermögenssteuer die heimischen Unternehmen. Denn alleine mit Betriebsgelände, Lagerbeständen und Maschinen verfügen bereits kleinere Betriebe über entsprechende Vermögenswerte.

Auch ein Freibetrag von beispielsweise 1 Mio. Euro könnte nicht verhindern, dass die Wirtschaft hier zur Kasse gebeten wird. Betriebe würden massive Wettbewerbsnachteile erleiden und letztlich Arbeitsplätze abbauen müssen. Besonders gravierend ist dabei, dass eine Vermögenssteuer jedes Jahr aufs Neue die finanzielle Substanz angreifen würde. Sie müsste auch dann bezahlt werden, wenn überhaupt keine Einnahmen erzielt werden.

 

Als besondere Form vermögensbezogener Steuern würde eine Erbschafts- und Schenkungssteuer ebenfalls besonders KMU treffen. Denn im Falle der Weitergabe eines Unternehmens ist diese eine Besteuerung von Betriebsvermögen wie Gebäude, Lagerbestände, Maschinen, etc., das in den Firmen gebunden ist. Dadurch wird die betriebliche Substanz angegriffen. Betriebsübernahmen wären massiv gefährdet. Junge Unternehmer könnten in die Situation kommen, dass sie die Steuer nicht bezahlen können ohne den Betrieb zu verkaufen. Das kann sich Österreich auf keinen Fall leisten, denn bis 2020 stehen knapp 58.000 heimische Betriebe mit 500.000 Mitarbeitern vor der Übergabe. Zwei Drittel der Unternehmensübergaben erfolgen dabei im Familienkreis. Scheitern Betriebsnachfolgen aufgrund der steuerlichen Belastung durch Erbschafts- und Schenkungssteuer, wären auch diese Arbeitsplätze massiv gefährdet.

 

Schon jetzt ist die steuerliche Belastung heimischer Unternehmen im europäischen Vergleich sehr hoch. Der Anteil der Abgaben (alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) am Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt in Österreich mit 44,1 Prozent (Prognose für 2012) deutlich über dem EU-Durchschnitt von 40,9 Prozent. Darüber hinaus ist auch der zeitliche und administrative Aufwand sehr hoch: Österreichische Unternehmen brauchen im Durchschnitt 170 Stunden für Steuerangelegenheiten. Schweizer Unternehmen müssen hingegen lediglich 63 Stunden dafür aufwenden.


Nicht weitere Belastungen durch Steuern oder Abgaben, sondern die Förderung unternehmerfreundlicher Rahmenbedingungen ist Voraussetzung für künftiges Wirtschaftswachstum. Vor allem durch Reformen gilt es daher, Einsparungen zu erzielen und damit Belastungen für Arbeitgeber und -nehmer zu beseitigen. Nur dadurch kann die Staatsverschuldung abgebaut und der österreichische Wohlfahrtsstaat langfristig finanziert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sich an folgenden Reformgrundsätzen orientiert:

 

·        Fortsetzung der Budgetkonsolidierung durch ausgabenseitige Reformen und Rückführung der Staatsschuldenquote,

·        Effiziente Offensivmaßnahmen zur Stabilisierung des Wirtschaftswachstums trotz konsequentem Konsolidierungspfad,

·        Sicherstellung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich im globalen Wettbewerb durch Reduktion der Belastungen für Unternehmen,

·        Keine neuen Steuern zu Lasten der Betriebe und dem Eigentum der Österreicherinnen und Österreicher,

·        Radikale Vereinfachung der Unternehmenssteuererklärung und des Steuersystems,

·        Bürokratische Hürden für Unternehmer aus dem Weg räumen,

·        Betriebsweitergaben und Unternehmensgründung erleichtern und unterstützen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.