2174/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Strache, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verwaltungsvereinfachung durch das Freiheitliche Pendler-Entlastungsmodell

 

 

6,5 Mio. lohnsteuerpflichte Arbeitnehmer und Pensionisten zahlten 2011 ca. 22,9 Mrd. EUR ins Budget ein. Im Vergleich zu 2010 waren das um 6% mehr an Lohnsteuer. Rund 28% der Steuereinnahmen kommen aus der Lohnsteuer. (Die Presse 8.11.2012) Auch die Mineralölsteuer und die Umsatzsteuer sprudeln.

Im ersten Halbjahr 2012 hat der Fiskus im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 11,1 Mrd. EUR, oder 7,2% mehr an Lohnsteuer eingenommen. Die Umsatzsteuer im 1. Halbjahr 2012 stieg um 12,1 Mrd. EUR. (Die Presse 24.7.2012).

Die offiziell ausgewiesene Inflationsrate kletterte im Oktober 2012 auf 2,8%. Die Kosten für das Wohnen stiegen um 3%, für Nahrungsmittel um 3,1% und für Energie um 7,9% an (Heizöl +9,5%!). (Die Presse 15.11.2012)

Es ist aus Sicht der FPÖ Zeit für eine rasche Entlastung der Arbeitnehmerhaushalte. Diese Gruppe muss spürbar und sofort entlastet werden. Es ist keine Zeit für akademische Steuerreformdiskussionen. Die Maßnahmen haben höchste Dringlichkeit und sollen am 1. Jänner 2013 in Kraft treten.

 

Maßnahmen: Werbungskostenpauschale anheben und Pendler entlasten

 

Ist-Stand:

Verkehrsabsetzbetrag: 291,- EUR/Jahr

Arbeitnehmerabsetzbetrag 54,- EUR/Jahr

Werbungskostenpauschale: 132,- EUR/Jahr

 

Der Verkehrsabsetzbetrag von 291,- EUR entfällt. Dafür wird der Arbeitnehmerabsetzbetrag auf 350,- EUR angehoben.

 

Die Werbungskostenpauschale wird auf 1.000,- EUR angehoben. Über die Werbungskostenpauschale werden künftig auch die Pendlerkosten abgedeckt.

Darin enthalten: eine Pauschale für Arbeitsmittel von 100,- EUR/Jahr. Effektive höhere Kosten z.B. für Arbeitsmittel, Aus- und Fortbildung, Reisekosten, etc. können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.


 

Der Freibetrag von 1.000,- EUR/Jahr senkt die Steuerbemessungsgrundlage.

Beispiel: Steuersatz 36,5% = 365,- EUR und bei 43,2% = 432,- EUR Steuerersparnis.

 

Ist-Stand Pendlerpauschale:

Die große Pauschale gilt ab 2 km, wenn kein Öffentliches Verkehrsmittel zumutbar, sie ist in 4 Stufen gestaffelt und die kleine PP gilt ab 20 km und ist in 3 Stufen gestaffelt.

 

Neu:

Es soll nur mehr eine Pendlerpauschale - bewertet mit 30 Cent pro Entfernungskilometer (basierend auf der einfachen Strecke Wohnung-Arbeitsstätte gemäß dem deutschen Modell) - geben. Diese Pendlerpauschale ist bis 900,- EUR in der Werbungskostenpauschale enthalten.

 

Beispiel:

12 km einfache Fahrtstrecke x 0,30 EUR x 230 Tage/Jahr = 828,- EUR Fahrtaufwand > dieser Betrag ist in 900,- EUR Werbungskostenpauschale enthalten. 230 Tage ergeben sich aus 46 Arbeitswochen bewertet mit 5 Arbeitstagen.

 

Durch die Abschaffung von kleiner und großer Pendlerpauschale und der Stufen-Staffel ergibt sich eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

 

Nach diesem Modell sind Entfernungen bis 14 km in der Werbungskostenpauschale von 900,- EUR enthalten. Weitere Entfernungen und effektive höhere Kosten für die Öffentlichen Verkehrsmittel (günstigste Variante) können über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Dadurch entfällt die Berücksichtigung der Pendlerpauschale in der Lohnverrechnung. Die Betriebe werden von dieser Arbeit entlastet.

Durch die Anrechnung der effektiven höheren Kosten für die Öffentlichen Verkehrsmittel ergibt sich eine klare ökologische Komponente der Neuerung.

Gedeckelt ist die Absetzbarkeit der Pendlerkosten mit maximal 4.500,- EUR pro Jahr als Freibetrag. Kostenersätze des Arbeitgebers sind auf die Ausgaben anzurechnen.

 

Bei niedrigem Einkommen:

Falls aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Steuer anfällt und somit der Freibetrag nicht wirkt, wird jedem Arbeitnehmer, der regelmäßig die Strecke Wohnung-Arbeitsort fährt, mindestens ein Betrag von 328,50 EUR/Jahr ausbezahlt. (= 900 x 36,50 /100 = Pauschale x niedrigstem Steuersatz / 100)

 

Für Teilzeitkräfte:

Zurzeit steht das Pendlerpauschale nur zu, wenn man im Lohnzahlungszeitraum (Monat) mindestens 11x zur Arbeit fährt. Im neuen System werden 46 Arbeitswochen mit 5 Arbeitstagen unterstellt = 230 Tage für die Pauschale. Wenn jemand nur 2 Tage arbeitet, wird das entsprechend aliquotiert und mit dem km-Satz (0,30 EUR) multipliziert. Sollten die auf km-Basis errechneten Kosten oder die effektiven Kosten für das Öffentliche Verkehrsmittel höher sein, so können diese über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.


 

Bemerkung am Schluss:

Die Werbungskostenpauschale ist seit 2003 nicht angehoben worden. Der Freibetrag für den Kirchenbeitrag ist im gleichen Zeitraum mehrmals auf das 5-fache angehoben worden (jetzt 400,- EUR). Das ist immerhin mehr als 3x so viel wie die aktuelle Werbungskostenpauschale.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen, wird im Sinne der Verwaltungsvereinfachung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Entlastung der Pendler nach den Vorgaben des Freiheitlichen Pendler-Entlastungsmodells vorsieht.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.