2236/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend barrierefreier Zugang zur Justiz für gehörlose und hörbehinderte Menschen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt in Artikel 13 einen barrierefreien Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen vor.

Derzeit können aber gehörlose und hörbehinderte Menschen, die als ZeugInnen oder Beschuldigte zu Gerichtsverhandlungen geladen werden, diese nicht barrierefrei verfolgen.

Die Verhandlungen werden für NutzerInnen der Gebärdensprache nur konsekutiv, d.h. zusammenfassend und  interpretierend übersetzt. Dies stellt ein eine grobe Benachteiligung  gehörloser und hörbehinderter Menschen vor Gericht dar. Nur eine Simultandolmetschung ist menschenrechtskonform und garantiert eine Gleichstellung behinderter Menschen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Justizministerin wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf über eine Gesetzesänderung zuzuleiten, der sicherstellt, dass Gerichtsverhandlungen, an denen gehörlose und gebärdensprachnutzende hörbehinderte Menschen beteiligt sind, verpflichtend simultan in Gebärdensprache gedolmetscht werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss  vorgeschlagen.