2239/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.03.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Strache

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sparguthaben verfassungsrechtlich sichern!

 

„In Zypern sei ein Bank-Run ein realistisches Szenario“, wie der Chef der Bank Austria, Willibald Cernko, in der ZIB 2 vom 18.3.2013 sagte. Ein Schreckensszenario, das innerhalb der Währungsunion noch vor wenigen Jahren für undenkbar gehalten wurde. Sparer sollen in Zypern pauschal einen Beitrag zur Sanierung maroder Banken leisten. Faktisch würden sie damit enteignet. Der Plan war, bei einem Einlagenbetrag von 20.000 bis 100.000 Euro 6,75 Prozent des gesparten Geldes zu beschlagnahmen und bei Guthaben ab 100.000 Euro 9,9 Prozent einzuziehen. Erst nach großen Protesten wurden diese Pläne vorerst (?) fallen gelassen. Die Enteignung, die Pensionisten und gewöhnliche Sparer ebenso treffen würde wie Milliardäre, soll auf massiven Druck der Europäischen Union erfolgen.

 

Zur Abdeckung von gigantischen Bank-Spekulationsverlusten und Schulden soll der Masse der Bevölkerung vom Staat einfach ein Teil ihrer Sparguthaben weggenommen.

Viele Experten sagen unter vorgehaltener Hand: In Zypern probt die EU jetzt, wie sie es im ganzen Euro-Raum machen wird, wenn die Krise anhält.

D.h. was heute in Zypern passiert, könnte morgen auch in Österreich stattfinden. Ermöglicht wird ein solcher Raubzug durch das von SPÖ, ÖVP und Grünen im Parlament durchgepeitschte ESM-Diktat, gegen das wir Freiheitliche vom ersten Tag an kämpfen und wogegen wir eine Verfassungsklage eingebracht haben.

 

Während das Management österreichischer Banken über Jahre hinweg Bonizahlungen und hohe Gagen kassierte, ist die Bevölkerung mit den Folgen der Finanz- und Eurokrise konfrontiert. Sozialleistungen werden gekürzt und gleichzeitig Gebühren und Abgaben erhöht. Das Bankenrettungspaket war dabei zusätzlich an keinerlei Auflagen hinsichtlich der Geschäftsgebarung geretteter Banken gekoppelt. Das Finanzkasino feiert weiterhin rauschende Feste und die Rechnung soll – nach dem Willen der Europäischen Union – der Sparer bezahlen. Aus den Fehlern der Vergangenheit wurden kaum Lehren gezogen. Schließlich wird die Finanzwelt nicht mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert. Anstatt etwa endlich eine taugliche Form der Finanztransaktionssteuer einzuführen und dadurch den Finanzmarkt in die Verantwortung zu nehmen, sollen – so der Wille europäischer Eliten - arbeitende Menschen, Pensionisten und Sparer enteignet werden. Derartige Methoden sind mit einer Demokratie unter keinen Umständen vereinbar, sondern erinnern an die Handlungsweise autoritärer Regime.


Die österreichische Regierung versichert zwar, dass sie österreichische Sparer nicht im Stich lassen wird. Dabei ist eine Reform der Einlagensicherung notwendig.

„Österreichs Spitzenpolitiker versichern, dass die versuchte Enteignung zypriotischer Sparer ein Sonderfall sei. „Wir lassen unsere Sparer nicht im Stich“, sagt Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP). Ähnlich argumentieren Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Nationalbank-Chef Ewald Nowotny.

 

Doch tatsächlich sind Österreichs Spareinlagen nicht so sicher, wie behauptet wird. Als im Herbst 2008 die Finanzkrise ihren Höhepunkt erreichte, hoben auch viele österreichische Sparer ihr Geld ab.

Um einen Run auf die Banken zu vermeiden, erklärte die Regierung damals, dass alle Spareinlagen zu 100 Prozent abgesichert seien. Doch der Staat hätte im Ernstfall unmöglich alle Bankkunden entschädigen können. Denn das Volumen der Spareinlagen liegt in Österreich bei 157 Milliarden Euro.

Anfang 2010 wurde die Einlagensicherung in der EU vereinheitlicht. Demnach sind pro Kunde und pro Institut bis zu 100.000 Euro abgesichert. Trotzdem ist es juristisch möglich, Sparer zu schröpfen. Dazu braucht eine Regierung nur eine Sondersteuer einzuführen – wie dies am Beispiel Zyperns diskutiert wird……

Seit Jahren fordern internationale Institutionen wie der Währungsfonds eine Reform des derzeitigen Systems. Auch Helmut Ettl, Vorstand der Finanzmarktaufsicht, betont: „Wir haben fünf Einlagensicherungskreise, von denen wir wissen, dass sie eigentlich nicht wirken können in dieser Form.“

Doch alle Bemühungen, hier Änderungen vorzunehmen, sind am Widerstand von Raiffeisen und den Sparkassen gescheitert. Diese weigern sich, für Kunden von anderen Sektoren aufkommen zu müssen…., so „Die Presse“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine verfassungsrechtliche Absicherung der heimischen Giral- und Sparguthaben zum Inhalt hat.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.