2311/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.05.2013
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

betreffend bedenkliche Aussagen des tschechischen Staatspräsidenten Milos Zeman über die Vertreibung der Sudetendeutschen

 

Im Zuge seines Staatsbesuches in Wien gab der tschechische Staatspräsident Milos Zeman der Austria Presseagentur (APA) nachstehendes Interview mit höchst bedenklichen Aussagen. (Auszugsweise zitiert aus „Milos Zeman: Vertreibung war moderater als Todesstrafe“, APA vom 22. April 2013)

 

   „APA: Sie kritisierten Premier Necas unlängst, weil er in Bayern gesagt hatte, er bedauere, dass durch die Vertreibung der Sudetendeutschen nach Kriegsende aus der ehemaligen Tschechoslowakei unzähligen Menschen Leid und Unrecht angetan wurde. Aber dies ist auch in der tschechisch-deutschen Versöhnungserklärung von 1997 enthalten.

   Zeman: Wir müssen zwei Punkte unterscheiden: Die Kritik an historischen Ereignissen - vergessen Sie nicht, dass 90 Prozent der Sudetendeutschen Konrad Henlein, den Führer der Nazi-Partei in Tschechoslowakei, wählten. Aber ich kritisiere nicht Österreich, ich kritisiere nicht Deutschland. Ich kritisiere nur die historischen Entwicklungen. Übrigens diese Vertreibung basierte auf Artikel 13 des Potsdamer Abkommens, das eine internationale Vereinbarung war.

 

   APA: Aber es gab ja bereits zuvor Vertreibungen, die sogenannte wilde Vertreibung.

   Zeman: Ja, ich habe diese wilde Vertreibung öffentlich verurteilt, weil erst der Artikel des Potsdamer Abkommens besagt, dass die Aussiedlung auf menschliche Art und Weise ausgeführt werden müsse. Und die sogenannte wilde Vertreibung wurde nicht auf menschliche Art und Weise ausgeführt.

 

   APA: Minister Schwarzenberg sagte, man dürfe in Bezug auf die Sudetendeutschen nicht das Prinzip der Kollektivschuld anwenden.

   Zeman: Ich stimme damit überein. Ich habe die 90 Prozent erwähnt, die für Hitlers Vertreter gestimmt haben, und ich schätze sehr die übrigen zehn Prozent - Sozialdemokraten, Kommunisten und so weiter -, die gegen Hitler waren. Und die Benes-Dekrete beinhalten nicht das Prinzip der Kollektivschuld, die geschätzten zehn Prozent sind von dem Transfer ausgenommen.

 


   APA: Spielen die Benes-Dekrete heute noch eine Rolle?

   Zeman: Natürlich. Sie kennen vielleicht die Entschließung des tschechischen Verfassungsgerichts von vor etwa zwei oder drei Jahren, die besagt, dass die Benes-Dekrete Teil unseres Rechtssystems sind. Und wir müssen - so wie in Österreich - das Verfassungsgericht respektieren.

 

   APA: Sie sagten in einem Interview 2002 mit "profil", viele Sudetendeutsche haben Landesverrat begangen und Vertreibung war milder als die Todesstrafe. Stimmen Sie dem auch heute noch zu?

   Zeman: Selbstverständlich. Wenn man Bürger eines Landes war und mit einem Land kollaborierte, das sein Land okkupierte, dann ist die Vertreibung moderater als zum Beispiel die Todesstrafe. Übrigens dasselbe Prinzip wende ich für die sowjetische Okkupation der Tschechoslowakei 1968 an. Ich habe verurteilt, dass praktisch kein kommunistischer Politiker für die Kollaboration mit den sowjetischen Okkupanten im Gefängnis war, - und so ist es auch gültig für den Fall der deutschen Besatzer.“

 

Wer, wie Zeman das im vorstehenden Interview macht, 68 Jahre nach Kriegsende behauptet, fast eine gesamte Volksgruppe hätte damals die Todesstrafe verdient, verdient sich zumindest seitens der österreichischen Bundesregierung eine scharfe Verurteilung.

Man darf außerdem gespannt sein, wie die EU reagieren wird, die derzeit Ungarn wegen jeder kleinen Verfassungsänderung mit Sanktionen droht. Die hetzerischen Aussagen Zemans, dem die brutale Vertreibung von drei Millionen Menschen als „milde Tat“ erscheint, stehen klar im Widerspruch zum europäischen Menschenrechtsverständnis und sollten eine Ächtung, des tschechischen Präsidenten und seiner Aussagen zur Folge haben.

Es wird sich zeigen, ob die europäischen Werte nur gegen patriotisch-konservative Politiker wie den ungarischen Regierungschef Orbán beschworen werden oder auch gegen (Ex-)Kommunisten wie Zeman.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bedenklichen Aussagen des tschechischen Staatspräsidenten bzgl. der Vertreibung scharf zu verurteilen und sich auf europäischer Ebene für eine Verurteilung durch die Europäische Union ebendieser Aussagen einzusetzen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.