2342/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2013
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Jannach, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend „Änderung des Bundesforstegesetzes zur Normierung einer verpflichtenden Investitionsquote in den Bundesländern“

 

Die Österreichische Bundesforste AG (ÖBf AG) betreut nicht nur 857 Hektar Fläche (das sind rund 10 Prozent der Staatsfläche Österreichs), sie ist auch ein bedeutendes Wirtschaftssubjekt, das durch Substanznutzung, insbesondere Forstwirtschaft, sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien, jährlich hohe Gewinne erzielt. Im Jahr 2011 standen einer Betriebsleistung von 226,1 Millionen Euro ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nach Fruchtgenuss (EGT) von 23,7 Millionen Euro und Investitionen von 7 Millionen Euro gegenüber.

Eine verpflichtende Verwendung der Erträge durch Vermietung und Verpachtung im Ausmaß einer jährlichen Investitionsquote in Höhe von mindestens 50 Prozent in dem Bundesland, in welchem sie erwirtschaftet wurden, würde eine gerechte Teilhabe der Bundesländer am Erfolg der ÖBf AG sichern und eine zumindest teilweise Kapitalverwendung am Ort der Kapitalherkunft garantieren.

Im Sinne der Transparenz soll zudem eine umfassende Informationspflicht der ÖBf AG gegenüber den Landtagen gesetzlich verankert werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, für eine Novelle des Bundesforstegesetzes einzutreten, welche eine angemessene, verpflichtende Investitionsquote der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf AG) in den Bundesländern zum Inhalt hat. Dabei sollen mindestens 50 Prozent jener Erträge, welche die ÖBf AG in den Bundesländern durch Vermietung und Verpachtung erwirtschaften, als Investitionen in das jeweilige Bundesland zurückfließen. Zudem sollen die Landtage jährlich über alle Tätigkeiten der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf AG), insbesondere die operative Geschäftstätigkeit und Investitionen, im jeweiligen Bundesland durch einen umfassenden Bericht informiert werden.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.