2343/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

betreffend Spekulationsverbot für gemeinnützige Bauvereinigungen

 

Gemeinnützige Bauvereinigungen haben den sozialen und gesellschaftlichen Auftrag leistbaren Wohnraum für die Bevölkerung sicherzustellen. Um dessen Schaffung und Bereitstellung garantieren zu können, kommen die Genossenschaften – wie sie der Volksmund nennt – in den Genuss zahlreicher Begünstigungen. Die genannten Bauträger sind von allen Ertragssteuern befreit und erhalten Fördermittel in der Höhe von vielen hundert Millionen Euro jährlich. Dieser erhebliche finanzielle Vorteil gegenüber gewerblichen Unternehmen sollten an die Bewohner in Form möglichst günstiger Mieten bzw. Nutzungsentgelte weitergegeben werden. Das aktuelle Beispiel der „Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft Steirisches Hilfswerk für Eigenheimbau reg. Genossenschaft mbH. Rottenmann“ zeigt, dass dies in vielen Fällen nicht passiert. Die genannte Genossenschaft und die Versorgung politischer Günstlinge mit hochdotierten Posten wurden zum Selbstzweck.

 

Um eine möglichst hohe Kapitalrendite erwirtschaften zu können, wurden Gelder der „Rottenmanner“ an der Börse veranlagt und ein Vermögensverwaltungsvertrag mit einer Schweizer Bank unterzeichnet. Der Vorstand spielte mit den Geldern der Genossenschaftsmitglieder, hat hoch gepokert und zum Schaden der Bewohner verloren. Das Investment hatte einen Verlust von 1,93 Millionen Euro zur Folge. Da die „Rottenmanner“ allein 2009 staatliche Förderungen in Höhe von 8,2 Millionen Euro erhalten hat, erscheint dieses Geschäftsgebaren – wenn es auch schon einen gewissen Zeitraum zurückliegt – besonders bedenklich. Faktisch wurde und wird möglicherweise noch immer, mit Steuergeldern spekuliert. Dies nicht etwa, um einen Nutzen für die Allgemeinheit zu erzielen, sondern um die Ausschüttung überhöhter Gehälter und Gagen zu finanzieren: Allein die beiden Vorstandsmitglieder des Unternehmens durften sich 2009 über Bezüge im Volumen von insgesamt 236.345,50,- Euro – ohne Diäten und Spesen– mehr als freuen. Mit Gemeinnützigkeit hat das nur mehr dem Namen nach eine letzte Übereinstimmung.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 


 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die im Sinne der Gemeinnützigkeit im Wohnbausektor ein Spekulationsverbot für gemeinnützige Bauvereinigungen vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Bautenausschuss ersucht.