2348/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Themessl, Dr. Walser

und weiterer Abgeordneter

betreffend leistbares Wohnen im Mietbereich sicherstellen – Verländerung des Mietrechtsgesetzes

 

 

Aktuelle Zahlen über das Wohnen zeigen, dass wir nicht nur im Bereich des Wohnungseigentums überdurchschnittliche Preissteigerungen zu beklagen haben, sondern wir auch im Bereich der Mietwohnungen eine spürbare Aufwärtsbewegung bei den Mieten feststellen.

Wir haben die Situation, dass ein Haushalt inzwischen bis zu 50 % seines Einkommens für das Wohnen ausgeben muss. Die Leistbarkeit von adäquatem Wohnraum als elementares Grundbedürfnis muss daher wieder stärker in den Vordergrund gerückt werden. Ein Element, um aktiv auf die Entwicklung im Mietsektor eingreifen zu können, wäre eine länderspezifische Gestaltung des Mietrechtsgesetzes.

Es wäre durchaus Wohnraum verfügbar, doch viele Hauseigentümer scheuen sich aufgrund der sehr restriktiven und starren Regelungen im Mietrechtsgesetz ihre Wohnungen zu vermieten.

Das geltende Mietrecht ist viel zu sehr auf die Bedürfnisse des Bundeslandes Wien ausgerichtet und berücksichtigt nicht wirklich die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten in den anderen Bundesländern. Gerade im Bereich der Mietzinsbildung wäre es unserer Ansicht nach dringend notwendig, größere Freiheiten zu erlangen. Mit einer Kompetenzverschiebung im Mietrecht könnte dies erreicht und viel besser auf die Bedürfnisse und die räumliche Situation der jeweiligen Bundesländer eingegangen werden.

So hat beispielsweise der Vorarlberger Landtag sich für eine Verländerung des Mietrechtes ausgesprochen. Ein Mietrecht, das einerseits auf die regionalen Bedürfnisse Rücksicht nimmt und nachvollziehbar gestaltet ist, könnte mit Sicherheit positive Impulse setzen und die oftmals eingeschränkte Bereitschaft von Eigentümern zur Vermietung ihres vorhandenen Wohnraumes steigern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der eine Verländerung des Mietrechtes umgesetzt wird, damit die Bundesländer im existenziell wichtigen Bereich des Wohnens den länderspezifischen Bedürfnissen entsprechen können.“

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.