236/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Haimbuchner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Vertriebenen-Gedenktag
Im Rahmen des Gedenk- und Jubiläumsjahres „90 Jahre Oberösterreich – vom Erzherzogtum zur Zukunftsregion“ fand am 14. Juni 2008 erstmals ein Erinnerungstag der Heimatvertriebenen in Oberösterreich statt. Diesen Erinnerungs- oder Gedenktag will das Land Oberösterreich auch in Zukunft alljährlich jeden zweiten Samstag im Juni stattfinden lassen.
Es handelt sich dabei um einen Gedenktag, den sich die in Österreich lebenden Heimatvertriebenen durch ihr hartes Schicksal im 2. Weltkrieg und danach redlich verdient haben – nach dem Motto „Unrecht verjährt nicht, Unrecht muss beseitigt werden“ muss an diese Schicksalstage erinnert werden.
Ein solcher Gedenktag sollte aber nicht nur auf Oberösterreich beschränkt sein, sondern sollte im gesamten Österreich dazu beitragen, die Anliegen und das Schicksal der Heimatvertriebenen nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, nach oberösterreichischen Vorbild einen Gedenktag für das Schicksal und die Anliegen der österreichischen Heimatvertriebenen einzuführen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.