242/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Abschließung von Rückübernahmeabkommen von Ausländern

Der Sicherheitsbericht für das Jahr 2005 besagt, dass von rund 70.000 ermittelten fremden Tatverdächtigen über 12.000 Asylwerber waren. Auch nach den neu vorlie­genden Statistiken des Bundesministeriums für Inneres wurde im Jahr 2006 gegen 13.295 Asylwerber als Tatverdächtige ermittelt.

Auf Grund der Häufigkeit wie Asylwerber straffällig werden, bestätigt durch die tägli­chen Medienberichte über kriminelle Asylwerber, durch die monatliche Kriminalstatis­tik und durch den jährlichen Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich, den Sicherheitsbericht, ist es unumgänglich, so genannte Rücküber­nahmeabkommen zu forcieren.

Österreich hat bereits Rückübernahmeabkommen wie zum Beispiel mit Rumänien, Deutschland oder Bulgarien abgeschlossen, welche die Übernahme von Personen, die rechtswidrig eingereist sind oder sich rechtswidrig auf dem Staatsgebiet der an­deren Vertragspartei aufhalten, beinhalten. Gerade mit solchen Staaten, deren in Österreich verurteilten Staatsbürger die Spitzenwerte in der Asyl- und Kriminalitäts­statistik ausmachen, sollten diese Abkommen geschlossen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, den Abschluss von Rücküber­nahmeabkommen, welche gewährleisten, dass ausländische Staatsbürger vom eige­nen Land übernommen werden und damit Abschiebungen reibungslos durchgeführt werden können, zu forcieren.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenhei­ten ersucht.