242/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Abschließung von Rückübernahmeabkommen von Ausländern
Der Sicherheitsbericht für das Jahr 2005 besagt, dass von rund 70.000 ermittelten fremden Tatverdächtigen über 12.000 Asylwerber waren. Auch nach den neu vorliegenden Statistiken des Bundesministeriums für Inneres wurde im Jahr 2006 gegen 13.295 Asylwerber als Tatverdächtige ermittelt.
Auf Grund der Häufigkeit wie Asylwerber straffällig werden, bestätigt durch die täglichen Medienberichte über kriminelle Asylwerber, durch die monatliche Kriminalstatistik und durch den jährlichen Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich, den Sicherheitsbericht, ist es unumgänglich, so genannte Rückübernahmeabkommen zu forcieren.
Österreich hat bereits Rückübernahmeabkommen wie zum Beispiel mit Rumänien, Deutschland oder Bulgarien abgeschlossen, welche die Übernahme von Personen, die rechtswidrig eingereist sind oder sich rechtswidrig auf dem Staatsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, beinhalten. Gerade mit solchen Staaten, deren in Österreich verurteilten Staatsbürger die Spitzenwerte in der Asyl- und Kriminalitätsstatistik ausmachen, sollten diese Abkommen geschlossen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, den Abschluss von Rückübernahmeabkommen, welche gewährleisten, dass ausländische Staatsbürger vom eigenen Land übernommen werden und damit Abschiebungen reibungslos durchgeführt werden können, zu forcieren.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.