257/A XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007, geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007, wird wie folgt geändert:

1.   § 8 Abs. 4 lautet:

„(4) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um 150 €."

Begründung

In den letzten Jahren sind die Kosten, die aufgrund einer Behinderung anfallen, massiv angestiegen. Demgegenüber wurde jedoch das Pflegegeld seit 1996 nur zweimal erhöht (2005 2%, 2008 5%). Damit wurde aber bei weitem nicht die Inflation abgedeckt. In dieser Legislaturperiode ist keine Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen. Einen gewissen Ausgleich könnten Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Familienlastenausgleichsgesetz darstellen.

In diesem Zusammenhang wird daher eine deutliche Anhebung des Zuschlags für erheblich behinderte Kinder (erhöhte Familienbeihilfe) von derzeit 138,30 Euro auf 150 Euro gefordert, um die Position der Menschen mit Behinderung zu verbessern und die Armutsgefährdung dieser Personengruppe und ihrer Familien abzuschwächen.

Kosten: Derzeit beziehen knapp 70.000 Kinder die erhöhte Familienbeihilfe. Durch die Erhöhung ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von rund 10 Mio. Euro.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.