284/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend elektronische Gesundheitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift

In den 45 Mitgliedsländern der Europäischen Blindenunion gibt es rund 30 Millionen Blinde und Sehbehinderte. Diese Zahl beruht auf der Annahme, dass 1 von 30 Menschen blind oder sehbehindert ist, und berücksichtigt die verschiedenen Blindheitsdefinitionen.

Blindheit und Sehbehinderung sind in hohem Maße altersbedingt. Da die Menschen immer länger leben, nimmt die Zahl blinder und sehbehinderter Menschen zu. Rund 90% aller Blinden und Sehbehinderten in Europa sind über 60 Jahre. Zwei Drittel sind über 65.

Im Juni 1995 wurde im Mikrozensus zum dritten Mal in Österreich eine Erhebung über Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen durchgeführt. Demnach bezeichneten sich 7.800 Personen als praktisch blind, das sind 0,1 Prozent der Gesamtbevölkerung. Rund 4.600 Österreicher sind an beiden Augen vollblind, rund ein Sechstel davon seit der Geburt. 3.087.000 Personen weisen eine Sehbeeinträchtigung auf. Von diesen gaben 86,6 % an, dass die Beeinträchtigung durch Brille oder Kontaktlinsen bzw. operativ behoben werden konnte.

Durch die jetzige Form der e-card und durch das Fehlen eines Aufdruckes in Brailleschrift werden sehbehinderte Menschen benachteiligt, die e-card ist für sie von anderen Karten nicht wirklich zu unterscheiden. Um diese Benachteiligung zu beseitigen, muss die e-card, wie bereits in Deutschland und Italien üblich, künftig für sehbehinderte Menschen durch einen Aufdruck in Brailleschrift kenntlich gemacht werden. In Österreich wird ein Aufdruck in Brailleschrift auf die e-card nicht nur von den Behindertenorganisationen sondern auch von der Arbeitskammer gefordert.


Im Jahr 2010 werden 4,6 Millionen e-cards ausgetauscht, d.h. neu ausgegeben, und unter anderem eine erweiterte Anwendung in Krankenhäusern ermöglicht, wodurch sich auch eine gute Möglichkeit für Veränderungen an der e-card bietet. Die Verwendung eines Fotos des Versicherten zur Vorbeugung von Missbrauch wurde bereits intensiv diskutiert. Eine verbesserte e-card soll jedenfalls im Zuge der Neuausgabe mit einem Aufdruck in Brailleschrift versehen werden. Denkbar wäre etwa, entweder die Versicherungsnummer oder das große „E" auf der Karte in Brailleschrift zu drucken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass spätestens mit der geplanten Neuausgabe der e-cards ab 2010, sämtliche e-cards mit einem Aufdruck in Brailleschrift versehen werden.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.