287/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer.

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Berücksichtigung der freiwilligen Mitglieder von Blaulichtorganisationen in

der Schwerarbeiterregelung

In Österreich gibt es hunderttausende Freiwillige, die unentgeltlich bei Blaulichtorganisationen - wie etwa der Feuerwehr oder dem Roten Kreuz - tätig sind.

Ein Teil dieser Freiwilligen ist bei Einsätzen regelmäßig schwersten psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Oftmals bieten sich den Freiwilligen Helfern an Unfallorten schreckliche Bilder, die nur mit psychologischer Unterstützung verarbeitet werden können und meist sind hohe körperliche Anstrengungen erforderlich, um einen Einsatz erfolgreich zu beenden.

Die Leistungen dieser Freiwilligen Helfer sind unersetzlich. Der hohe soziale Standard und die Sicherheit in Österreich könnten ohne diese Freiwilligenarbeit nicht in diesem Ausmaß gewährleistet werden. Der Staat profitiert von dieser Freiwilligenarbeit enorm.

Die hohen Belastungen, die im Rahmen bestimmter Tätigkeiten bei der Freiwilligenarbeit auftreten, sind zweifellos als Schwerstarbeit zu bezeichnen. Schwerstarbeit, die unentgeltlich und zugunsten der öffentlichen Hand erfolgt. Ein Teil der Freiwilligen setzt dabei immer wieder bei schwierigsten Einsätzen seine Gesundheit und sein Leben aufs Spiel.

Deshalb sollen jene Jahre, in denen freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen regelmäßig derartigen Belastungen ausgesetzt sind, bei der Schwerarbeiterregelung berücksichtigt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen, die im Rahmen von schwierigen Einsätzen regelmäßig schweren physischen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sind, im Rahmen der Schwerarbeiterregelung gerecht berücksichtigt werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.