325/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kündigungswelle und Massenarbeitslosigkeit im Zuge der Finanzmarktkrise

Auf Österreich rollt eine Kündigungswelle zu: Die Zahl der beim Arbeitsmarktservice (AMS) im Rahmen des Frühwarnsystems angemeldeten Kündigungen kletterte per Ende Oktober auf 29.433 Betroffene.

Das waren mehr als viermal so viele wie noch Ende September, als 6.784 Anmeldungen vorlagen. Die meisten Meldungen liegen in Oberösterreich (6.879) vor, gefolgt von Kärnten (5.511) und Niederösterreich (4.680).

Selbst wenn ein Großteil der angemeldeten Kündigungen auf dem saisonalen Verlauf beruht sollte, ist das allein im Jahresvergleich ein Plus von 7.083 Personen.

Die Tendenz ist auf jeden Fall steigend. Während die Auto- und Autozulieferindustrie mit Kurzarbeit durch die Krise tauchen will, hat vor allem die Bauwirtschaft ihre Beschäftigten beim Frühwarnsystem angemeldet.

Spitzenreiter ist der Hochbau mit 15.518 Anmeldungen, gefolgt vom Tiefbau mit 3.623 und dem Bereich Baustelleninstallation und Ausbaugewerbe mit weiteren 3.451. Die Arbeitsüberlasser haben 1.106 Beschäftigte zur Kündigung angemeldet. In der Glas- und Glaswarenindustrie gibt es 1.342 Meldungen.

Dazu kommen steigende Kurzarbeitszahlen: In der Steiermark sind derzeit 4.800 Mitarbeiter in Kurzarbeit. Betroffen sind 29 Betriebe vor allem aus der Auto- und Autozulieferbranche. Neben Magna Steyr in Graz und Heavy Stamping in Gleisdorf mit rund 3.000 Betroffenen haben derzeit 13 Firmen des steirischen Autoclusters (AC Styria) für 700 Beschäftigte um Kurzarbeitsförderung angesucht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um der prognostizierten stark steigenden Arbeitslosigkeit wirksam gegenzusteuern, insbesondere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, wie eine steuerliche Entlastung der Familien durch Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells, die Beseitigung der kalten Progression durch eine regelmäßige Valorisierung der Tarifstufen, die Senkung der Steuersätze, insbesondere die Senkung des Eingangssteuersatzes von 38,33% auf höchstens 25%, die Erhöhung der Tarifstufe, ab welcher der Spitzensteuersatz einsetzt, von derzeit 51.000 Euro auf 80.000 Euro und öffentliche Investitionen im Bereich der Bauwirtschaft, sowie die Förderung der Thermische Sanierung, zum Zweck der Energieersparnis und des Klimaschutzes, voranzutreiben."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.