340/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

betreffend verfassungsmäßige Verankerung des Tierschutzes in Form einer Staatszielbestimmung

Am 27.05.2004 wurde ein 4-Parteienantrag (54/E, XXII. GP) beschlossen, in dem die Bundesregierung ersucht wurde, im Rahmen des Österreich-Konvents dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in den neuen Verfassungsentwurf finden sollte. Durch die Auflösung des Österreich-Konvents hat der besagte Antrag keine Erledigung gefunden. Auch die neu geformte Koalition hat darauf verzichtet, diese Forderung in das aktuelle Regierungsprogramm aufzunehmen. Die FPÖ ist jedoch nach wie vor der Überzeugung, dass Tierschutz in Form einer Staatszielbestimmung im Bundesverfassungsgesetz verankert werden soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Verankerung des Tierschutzes in der Bundesverfassung als Staatszielbestimmung zum Inhalt hat."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.