352/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Dr. Haimbuchner, Vock

und anderer Abgeordneter

betreffend Vereinheitlichung der Rücktrittsrechte

In den vergangenen Jahren wurden in Österreich - nicht zuletzt aufgrund von EU-Richtlinien — verschiedene Rücktrittsrechte bei Verbrauchergeschäften geschaffen. Diese einseitigen Rücktrittsrechte für Konsumentinnen und Konsumenten finden sich in verschiedenen österreichischen Gesetzen, wie zum Beispiel dem Konsumentenschutzgesetz, dem Versicherungsvertagsgesetz etc.

Leider sind die entsprechenden Bestimmungen hinsichtlich der Dauer der Frist, der Berechnung, der Form etc. höchst unterschiedlich geregelt, was es für Verbraucher fast unmöglich macht, sich in diesem "Dschungel" zurecht zu finden. Eine Vereinheitlichung der Rücktrittsrechte wäre daher eine deutliche Verbesserung des Schutzes der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und würde auch Bestrebungen im Konsumentenschutz auf europäischer Ebene entsprechen.

Aus diesem Grund stellen unterfertigte Abgeordnete nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die, im Sinne einer Vereinheitlichung und Vereinfachung des österreichischen Konsumentenschutzes, eine einheitliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen mit denselben Voraussetzungen und Rechtsfolgen in allen einschlägigen Gesetzen, die dem Konsumentenschutz dienen, sicherstellt, ohne schon jetzt bestehende einzelgesetzliche Besserstellungen zu berühren."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.