373/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserung der staatlichen Rahmenbedingungen für thermisch-energetische Sanierungen von Betrieben und Gebäuden der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, insbesondere aus dem KMU-Segment

 

 

An der Effizienz der derzeit auf zahlreiche Strukturen aufgesplitterten „Förderlandschaft“ (alleine auf Bundesebene ÖHT, KPC, AWS, FFG, KLI.EN u.a. sowie die zuständigen Stellen auf Landesebene), mit der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Zusammenhang zB mit thermisch-energetischen Sanierungen konfrontiert sind, wird aus der Branche immer wieder Kritik laut.

 

Ebenso wird bei den Förderungsbedingungen Optimierungsspielraum geortet: So reichen - Beispiel KLI.EN - Investitionen von 70.000 Euro binnen eines Jahres in thermisch-energetische Sanierungen und damit in den Klimaschutz durch KMU nicht aus, um „förderwürdig“ zu sein, sondern es werden Investitionen von mindestens 350.000 Euro innerhalb von zwei Jahren verlangt. Dass dies gerade in Zeiten einer Konjunkturkrise insbesondere kleinere Betriebe finanziell überfordert, liegt auf der Hand, daher werden die entsprechenden Sanierungen nicht oder nur teilweise getätigt. Damit können aber auch weder die entsprechenden Reduktionen der Betriebs-/Energiekosten noch die möglichen Entlastungen der Umwelt und der österreichischen Klimabilanz erzielt werden, was weder für die Branche noch für die Allgemeinheit eine zufriedenstellende Situation ist. Zusätzlich wäre auch das Beratungsangebot in Sachen Energieeffizienz und Klimaschutz ausbaufähig.

 

Die bisherigen Vorschläge im Rahmen der Konjunkturpakete der Bundesregierung sowie im Rahmen des am 9.1.2009 von Wirtschaftsminister und Wirtschaftskammer präsentierten Pakets zur Förderung von Investition und Werbung lassen noch keine Instrumente erkennen, die gezielt diese Aspekte ansprechen würden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, nötigenfalls im Zusammenwirken mit anderen Mitgliedern der Bundesregierung, wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der staatlichen Rahmenbedingungen für thermisch-energetische Sanierungen von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu setzen.

 

Insbesondere soll die Effizienz der derzeit auf zahlreiche Strukturen aufgesplitterten „Förderlandschaft“ weiter gesteigert und eine Weiterentwicklung der einschlägigen Förderbedingungen dahingehend vorgenommen werden, dass die Förderschwellen für thermisch-energetische Sanierungen gesenkt werden. Die Energieberatung für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist - nicht zuletzt entsprechend den Ankündigungen in Regierungsprogramm und Konjunkturpaketen – vernetzt zu stärken. Mit der Summe dieser Maßnahmen sollen auch Klein- und Kleinmittelbetriebe sowie Betriebe mit mäßiger Ertragslage besser in die Lage versetzt werden, derartige Sanierungen ihrer Gebäude zur Senkung der Betriebskosten und zur Schonung von Umwelt und Klima gefördert und zügig vornehmen zu können.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.