377/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Frühere Auszahlung von Familienleistungen sowie monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe

 

Einige Familienleistungen werden in Österreich nicht in dem Monat, für den der Anspruch besteht, ausbezahlt, sondern erst im Monat danach. So trifft beispielsweise das Kinderbetreuungsgeld in aller Regel etwa am 6. des Nachmonats auf den Konten der Anspruchsberechtigten ein.

Andererseits sind die meisten Zahlungen im Monat des Fälligwerdens zu zahlen, meist am Monatsanfang. So enthalten etwa zahlreiche Mietverträge die Klausel, dass die Miete bereits am 1. des Monats auf dem Konto des/der Vermieters/-in eintreffen muss. Das wiederum bedeutet, dass das Geld auf Grund der mehrere Tage dauernden Überweisungszeit bereits gegen Ende des Vormonats vom Konto des/der Mieterin wegüberwiesen werden muss.

Dadurch entsteht eine Lücke, die – wie dargestellt – bis zu 6 Wochen dauern kann, zu Kontoüberziehungen führt und damit die Betroffenen zur Zahlung der teuren Überziehungszinsen zwingt, womit letztlich insgesamt weniger Geld vorhanden ist.

Ein zweites Problem zeigt sich in der Praxis bei der zweimonatlichen Auszahlung der Familienbeihilfe. Diese wird zwar relativ früh gezahlt, allerdings führt die zweimonatliche Zahlungsweise dazu, dass es für Familien teilweise schwierig ist, das Geld über diese lange Zeitspanne einzuteilen. Daher wäre es hier günstiger, wie bei allen anderen Leistungen auch üblich, die Familienbeihilfe monatlich auszuzahlen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung  wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, demzufolge

·        die Familienbeihilfe in Hinkunft monatlich statt zweimonatlich ausbezahlt wird und

·        sämtliche Familienleistungen in Hinkunft im Monat der Anspruchsberechtigung, und zwar bis zum 3. des Kalendermonats, auszubezahlen sind.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.