4/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Weinzinger, Themessl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Reform der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist mit einem Aufkommen von über 21 Mrd. EUR die wichtigste Abgabenart der Republik und für etwa 1/3 des Steueraufkommens verantwortlich.

Momentan existiert EU-weit ein so genanntes Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug. D.h. der leistende Unternehmer schlägt auf seinen Verkaufspreis die Umsatzsteuer drauf, hebt diese vom Kunden ein und liefert sie an die Finanzverwaltung ab. Als Unternehmer kann er seinerseits von bezogenen Leistungen die bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dies wird Vorsteuerabzug genannt. Für Unternehmer wirkt das Umsatzsteuersystem daher prinzipiell als durchlaufender Posten, welches das Unternehmen nicht belastet (Ausnahmen existieren, bspw. PKWs).

In Summe fließt in dieser Gebarung viel Geld zwischen Finanzämtern und Unternehmen hin und her.

Dabei existiert ein zeitliches Problem: Unternehmer bekommen üblicherweise schneller die Vorsteuer rückerstattet, als sie ihrerseits die Umsatzsteuer abliefern müssen! Dies liegt in der Natur des Systems, aber auch in diversen Gestaltungsmöglichkeiten begründet.

Dieser zeitliche Verschiebungseffekt bewirkt, dass Betrug relativ leicht zu bewerkstelligen ist. Neue Firmen holen sich massenhaft angebliche Vorsteueransprüche vom Finanzamt, zahlen aber ihrerseits nie Umsatzsteuer ein bzw. gehen bei Nachforderungen in Konkurs. Die als Vorsteuer ausbezahlten Summen sind für die öffentliche Hand regelmäßig verloren, insbesondere dann, wenn hinter solchen Konstruktionen ein internationales System - ein so genanntes Umsatzsteuerkarussell - steckt. Aufgrund der Schnelligkeit und Effizienz solcher Betrüger haben Finanzverwaltungen - personell unterbesetzt und mit zu wenigen Durchgriffsmöglichkeiten ausgestattet - kaum eine Chance.

Dieses System der Sollversteuerung ist betrugsanfällig. Obwohl der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Betrugs getroffen hat, wächst das Umsatzsteueraufkommen seit Mitte der neunziger Jahre nur langsam, obwohl das Bruttosozialprodukt steigt.

Experten schätzen das Hinterziehungsvolumen für das Jahr 2007 auf 2-3 Mrd. €, Tendenz steigend. Geld, welches momentan in undurchsichtigen Kanälen zum Schaden der Volkswirtschaft verschwindet.

Die FPÖ spricht sich daher für das das Reverse-Charge-System aus.


Dieses in § 19 UStG bereits heute für bestimmte Leistungen (v.a. Leistungen durch ausländische Unternehmer sowie Bauleistungen) normierte System bewirkt, dass es zwischen Finanzämtern und Unternehmen zu keinem echten Geldfluss mehr kommt, sondern dass Umsatzsteuer und Vorsteuer lediglich gedankliche Verrechnungsposten darstellen! Nur einmal am Ende des Geschäftsjahres, bei der Erstellung der (Umsatz-)Steuererklärung, ist der Saldo bar auszugleichen.

Der Empfänger der Leistung verbucht sowohl seine ihm zustehende Vorsteuer als auch die Umsatzsteuer des Lieferanten. Mangels Geldfluss fällt bei diesem System eine maßgebliche Grundlage für Umsatzsteuerbetrug weg.

Im Geschäft mit Konsumenten fließt Geld hingegen nur bei tatsächlicher Leistungserbringung, während Betrüger oftmals Vorsteuer verrechnen, ohne Leistungen zu erbringen bzw. empfangen zu haben.

Nicht umsonst sind gerade zwei besonders gefährdete Wirtschaftsbereiche, eben ausländische Lieferanten ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland sowie Bauunternehmen, von diesem System erfasst.

Eine freiheitliche Wirtschafts- und Finanzpolitik setzt einen fairen Wettbewerb und die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften voraus und lehnt Verkürzung, Hinterziehung und Betrug zum Schaden aller anderen Marktteilnehmer entschieden ab.

Die Umsatzsteuer wird insgesamt auf das Reverse-Charge-System umgestellt. Sie ist erst dann anzumelden und abzuführen, wenn der Unternehmer den Rechnungsbetrag von seinem Kunden erhalten hat.

Der Anspruch auf Vorsteuerabzug entsteht erst dann, wenn der Unternehmer eine Rechnung nachweislich bezahlt hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die zum Inhalt hat, dass das heutige Umsatzsteuersystem auf das Reverse-Charge-System umgestellt wird."

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.