462/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.02.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Stadler

und Kollegen

 

betreffend Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich

 

 

 

Die österreichische Bundesregierung bemühte sich leider erst ab dem Jahr 2000 intensiv dar- um, ihren historischen Verpflichtungen aus der Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus nachzukommen und einen umfassenden Rechtsfrieden zustande zubringen. Dies ist ihr mit dem Abkommen vom 23. Jänner 2001 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung von Fragen der Entschädi­gung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus samt Anhängen (BGBl. III Nr. 121/2001) („Washingtoner Abkommen") auch gelungen. Darin verpflichtete sich Österreich in Ziffer 8 folgendermaßen:

 

„8. Jüdische Friedhöfe: Österreich wird zusätzliche Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung bekannter und unbekannter jüdischer Friedhöfe in Österreich leisten."

 

 Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Tatsache, dass der jüdische Glaube die jüdischen

Gemeinden zur immerwährenden Erhaltung ihrer Friedhöfe und aller Grabstätten von Juden verpflichtet. Die durch die Verfolgung während der Herrschaft des Nationalsozialismus zah­lenmäßig stark und nachhaltig geschrumpften Israelitischen Kultusgemeinden sind mit der Sanierung und Erhaltung der Friedhöfe, auf denen Juden bestattet sind, sowohl personell als auch finanziell überfordert.

 

Leider stieß der Bund in seinen bisherigen Bestrebungen auf Umsetzung dieses Teils des Washingtoner Abkommens bisher nur auf den hinhaltenden Widerstand der betroffenen Ländern und Gemeinden: Dies obwohl das Leichen- und Bestattungswesen ganz unbestritten zu den Kompetenzen der Länder nach Art. 15 B-VG gehört und nur der Schutz von Denkmälern (bewegliche oder unbewegliche von Menschen  geschaffene Gegenstände mit historischer, künstlerischer oder sonst kultureller Bedeutung) nach Art. 10 B-VG Bundessache ist und die Gemeinden von sanierten Friedhöfen in Anbetracht ihrer vielfach historisch bedeutsamen Baudenkmäler auch profitieren könnten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten lehnen es ab, weiterhin die Reputation Österreichs in der Welt durch das leidige Spiel jahrelanger negativer Kompetenzkonflikte (gestützt auf die man­gelnde Einbeziehung der Länder in die Verhandlungen mit den USA) zu gefährden; sie stellen daher den nachstehenden


 

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, in Umsetzung der im Abkommen vom 23. Jänner 2001 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des National­sozialismus samt Anhängen eingegangenen Verpflichtung zur Sanierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich

 

1.      in Zusammenarbeit mit den Israelitischen Kultusgemeinden in Österreich

a.       den Bestand an jüdischen Friedhöfen bis Ende des Jahres 2009 festzustellen,

 

b.       die Sanierung der Friedhöfe entsprechend den Vorgaben der jüdischen Glaubens-

     vorschriften so zu planen und unter zumutbarer Mitarbeit und Mitfinanzierung der

     jeweiligen Israelitischen Kultusgemeinde durchzuführen, dass über einen Zeitraum

     von zehn Jahren eine Sanierung und Zugänglichmachung erfolgt und

 

2.   bis zum Jahr 2015 eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Israelitischen

Kultusgemeinden über die Aufteilung der Arbeiten und Kosten für die dauerhafte

Erhaltung der jüdischen Friedhöfe in Österreich zu schließen sowie

 

3.   im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen die Mitfinanzierung für die Sanierung

      und Erhaltung der jüdischen Friedhöfe zu mindestens einem Drittel durch die betroffenen

      Länder und Gemeinden sicherzustellen."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.