477/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Brunner, Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sofortmaßnahmen des Bundes für den Klimaschutz im Rahmen Klimaschutzgesetz-Pakets

 

Die Treibhausgasemissionen sind in Österreich seit 1990 bis 2007 um 11 Prozent gestiegen anstatt zu sinken. Ziel ist jedoch die Reduktion um 13 Prozent gegenüber 1990 im Zeitraum 2008 bis 2012. Zwar haben die Emissionen in den Jahren 2006 und 2007 leicht abgenommen, dieser Effekt ist aber weniger auf effektive Klimaschutzmaßnahmen, sondern – wie auch das Umweltbundesamt belegt – auf den gesunkenen Heizbedarfs aufgrund milder Temperaturen und der geringerer kalorischen Stromerzeugung (aufgrund der besseren Wasserführung der Flüsse) zurück zu führen. Tatsächlich wurden nämlich bis Ende 2007 lediglich 34 Prozent der in der Klimastrategie vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.

 

Bleibt es weiterhin beim klimaschutzpolitischen Stillstand, drohen milliardenhohe Strafzahlungen und die Zukunftschancen von Klimaschutzinvestitionen in Österreich bleiben ungenützt.

 

Im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes müssen auch konkrete Maßnahmen vorgesehen werden. Nicht zuletzt ist der Bund gefordert, in seinem eigenen Bereich schnell wirkende Maßnahmen zu setzen,

 

Der Raumwärmesektor ist einer der größten Energieverbraucher und besitzt eines der höchsten Reduktionspotenziale von Treibhausgasen. Die Bundesimmobilien­gesellschaft (BIG) verwaltet für den Bund über 3.500 Objekte, viele davon sind dringend sanierungsbedürftig. Hier besteht also großes Potenzial für den Bund, klimagerechte Investitionen zu tätigen und seine öffentliche Vorbildfunktion wahrzunehmen.

 

Neben ökologischen Aspekten sprechen vor allem auch beschäftigungs- und wirtschaftspolitische Argumente für eine thermische Sanierungsoffensive: Das WIFO belegt, dass mit der Investition von 1 Mio. Euro in die thermische Gebäudesanierung 14 Arbeitsplätze geschaffen werden können. Beim privaten Konsum sind die Beschäftigungseffekte um ein Viertel niedriger, im Export nur halb so hoch. Im Konjunkturpaket 2 sind für 2009/10 zwar rd. 875 Mio. Euro für vorgezogene Projekte der BIG vorgesehen, aber nur 300 Mio. Euro davon für die thermische Sanierung. Über die näheren Inhalte bzw. die anzuwendenden Standards bei der Sanierung ist nicht näheres bekannt, außerdem hat die BIG dem Vernehmen nach derzeit zu wenige schnell umsetzbare Projekte zur Hand. Bei den Investitionen in die Sanierung des Gebäudebestands des Bundes ist gleichzeitig auch eine Verbesserung der Haustechnik für die Wärmeversorgung nach dem neuesten Stand der Technik mit prioritärem Einsatz erneuerbarer Energien (Solarenergie, Biomasse) vorzunehmen.

 

Es ist deshalb erforderlich, dass sanierungsbedürftige Gebäude gezielt identifiziert und gebäudetypenbezogene, ambitionierte thermische Standards für die Immobilen der BIG entwickelt und festgelegt werden (Leitlinien). Der Rechnungshof hielt bereits 2006 fest, dass „aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten auch Mehrkosten bei der Anschaffung von Produkten bzw. Leistungen gerechtfertigt sein können; dies insbesondere dann, wenn den höheren Kosten wichtige gesamtwirtschaftliche und ökologische Effekte gegenüberstehen, die mit geringerem Mitteleinsatz nicht erzielbar wären“ (Prüfung der Nachhaltigkeitsstrategie, Reihe Bund September 2006). Diese Forderung sollte auch auf den Immobilienbereich des Bundes umgelegt werden und in die geforderten Leitlinien integriert werden. Als Beispiel könnte etwa das „Pflichtenheft ‚Energieeffizienz’ für NÖ Landesgebäude“ dienen, das bei vollständiger Umstellung eines Objekts auf erneuerbare Energie vorsieht, dass die Investitionen in einem 20-jährigen Gesamtkostenvergleich (Investitions- und Betriebskosten) um 10 Prozent über jenen einer konventionellen Nicht-Erneuerbaren Wärmeversorgung liegen dürfen.

 

Darüber hinaus muss die Finanzierung der beschleunigten Ökologisierung der BIG-Immobilien über die im Konjunkturpaket 2 vorgesehenen Mittel sicher gestellt werden und die Bundescontracting-Pools weiter ausgebaut werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Maßnahmenpaket in ihrem eigenen Verwaltungsbereich vorzulegen und umzusetzen, das folgende klimaschutzrelevante Bedingungen erfüllt:

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.