540/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Zanger, Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verlegung des in Leoben geplanten Schubhaftzentrums

 

 

Das für Leoben geplante Schubhaftzentrum stößt auf Ablehnung bei allen im Leobener Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Doch dies stößt im Bundesministerium für Inneres nur auf taube Ohren und findet keine Beachtung. Im Gegenteil, die Planungen und Vorbereitungen gehen munter weiter.

 

In der Anfragebeantwortung 304/AB, XXIV.GP heißt es:

„(…) Der Standort Leoben wurde unter anderem aufgrund der geografisch günstigen Lage gewählt, um hohe Transportkosten zu minimieren und die Verkehrswege innerhalb von Österreich so kurz wie möglich zu halten (Flughafen Graz-Thalerhof, Flughafen Wien, Autobahnanschluss, Bahnverbindungen). Auch die Lage neben dem Justizzentrum Leoben wurde als besonders geeignet erachtet. (…)“

 

Diese Begründung für den Standort Leoben ist doch wohl eher aus der Luft gegriffen, da Leoben sicher nicht der glänzende und ausgezeichnete Mittelpunkt mit perfekter Anbindung an alle wichtigen Verkehrsrouten ist. Die Verlegung von Schubhäftlingen aus Leoben zu Einvernahmen, zu Gerichtsterminen oder zu Flughäfen zwecks der Außerlandesschaffung scheint ein unverhältnismäßiger Mehraufwand als unbedingt notwendig.

 

Im Sinne der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss es zu einer Verlegung dieses grundsätzlich notwendigen Schubhaftzentrums kommen.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das für Leoben geplante Schubhaftzentrum auf Grund der avisierten Lage im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit an einen leichter und schneller erreichbaren Standort verlegt wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.