541/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Lausch, Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhaltung der Grenzraumsicherheit in Niederösterreich.

 

 

Die Grenzraumsicherheit ist ein wesentliches Anliegen der FPÖ. Medienberichte legten im Oktober 2008 die Vermutung nahe, dass besonders der Niederösterreichische Grenzraum von Grenzpostenschließungen betroffen sein könnte. Aus diesem Grund richteten die antragstellenden Abgeordneten eine parlamentarische Anfrage an die Bundesministerin für Inneres. In der Beantwortung dieser Anfrage 261/AB XXIV. GP weicht Dr. Fekter jedoch der Frage, ob die Polizeigrenzposten in Niederösterreich erhalten werden, sehr auffällig aus. Auch die mittlerweile bekannte Wortwahl vom „subjektiven Sicherheitsgefühl“ der Bevölkerung lässt vermuten, dass längst Pläne zur Schließung der NÖ Polizeigrenzposten vorliegen. Bei der von der Schließung schwer betroffenen Bevölkerung soll jedoch die Illusion ausreichender Sicherheitsmaßnahmen hervorgerufen werden. Um eine derartige Entwicklung zu verhindern, ist ein klares Bekenntnis zur Aufrechterhaltung der Polizeigrenzposten unumgänglich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, auf Grund der grenzüberschreitenden und importierten Kriminalität verursacht durch ausländische Täter die bestehenden Polizeigrenzposten in Niederösterreich zu erhalten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.